unter :
http://www.familie-greve.de/modules.php ... e=hinweise
steht nichts von "Mindeststandart", sondern lediglich von der Voraussetzung, daß das Wappen in einer Wappenrolle eines anerkannten eingetragenen Vereins eingetragen sein soll.
...dies ist doch beim Wappen "Günther" der Fall.

Somit dürfte doch auch die heraldische Unbedenklichkeit gewährleistet sein.
Wenn der Einreicher, gleich aus welchen Gründen, den Blason nicht veröffentlicht, so steht es in seinem ermessen.
Schließlich ist der Wappenindex keine Wappenrolle, sondern lediglich eine Sammlung.
Den Anspruch, daß hier als Vorgabe der Blason eingetragen werden muß, halte ich für ungerechtfertigt.
Es sollte genügen, daß das Wappen in einer ordentlichen Wappenrolle eines eingetragenen Vereins registriert wurde.
...nur mal so angemerkt.
