Rainer von Türcke schrieb:<br>Hallo,
hat jemand irgendwelche Hinweise bezüglich meines Namens? Wo kann man am besten im Internet danach suchen? Danke
von Türcke
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Irmgard
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von Türcke
ohne Familienforschung keine Angabe möglich!
Der Name kann ebenso Torken sein..
Es gab 1830 einen August von Türke in Wherda, Thüringen - Verwandtschaft ist keinesfalls zwingend!
Der Name kann ebenso Torken sein..
Es gab 1830 einen August von Türke in Wherda, Thüringen - Verwandtschaft ist keinesfalls zwingend!
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
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Friedhard_Pfeiffer
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- Registriert: 02.08.2005 21:07
v. Türcke
Hallo,
im Internet werden Sie vergeblich suchen, es sei denn der Familienverband - so es einen solchen gibt - hat eine Homepage.
Aus dem Siebmacher ist folgendes entnehmbar:
Die Türcke (Türck, Türgg), geadelt von Kaiser Karl V. <1519-1556> kamen zunächst aus Kärnten nach Sachsen, wo sie im Meiningischen angesessen sind. Reichsadelstand (21.06.1602) für Martin Tuergg, kaiserlicher Hoffourier (= Quartiermeister) und seinen Sohn Josef, kaiserlicher Hof-Commissair (= Verwalter). Freiherrnstand des Herzogtums Sachsen-Meiningen (10.04.1867) für Ludwig v. Türcke, herzoglich Sachsen-Meiningischen Kammerherrn, Obersten und Regimentcommandeur und (16.06.1867) für Johann Karl August v. Türcke, herzoglich Sachsen-Meiningischen Kammerherrn und Regierungsrat. Königlich preußische Erlaubnis zur Führung des Freiherrnstandes (17.03.1868) für die Söhne des Freiherrn Ludwig: Eduard und Hermann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
im Internet werden Sie vergeblich suchen, es sei denn der Familienverband - so es einen solchen gibt - hat eine Homepage.
Aus dem Siebmacher ist folgendes entnehmbar:
Die Türcke (Türck, Türgg), geadelt von Kaiser Karl V. <1519-1556> kamen zunächst aus Kärnten nach Sachsen, wo sie im Meiningischen angesessen sind. Reichsadelstand (21.06.1602) für Martin Tuergg, kaiserlicher Hoffourier (= Quartiermeister) und seinen Sohn Josef, kaiserlicher Hof-Commissair (= Verwalter). Freiherrnstand des Herzogtums Sachsen-Meiningen (10.04.1867) für Ludwig v. Türcke, herzoglich Sachsen-Meiningischen Kammerherrn, Obersten und Regimentcommandeur und (16.06.1867) für Johann Karl August v. Türcke, herzoglich Sachsen-Meiningischen Kammerherrn und Regierungsrat. Königlich preußische Erlaubnis zur Führung des Freiherrnstandes (17.03.1868) für die Söhne des Freiherrn Ludwig: Eduard und Hermann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer