Der Familienname Isendam

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Thorben
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Beitrag von Thorben »

moin

wenn es um geburtseinträge bei standesämtern geht, verlangen viele ämter einen persönlichen antrag. das heißt entweder einen brief mit unterschrift oder persönliches erscheinen beim amt. einige schicken aber auch schon bei eingegangener email die verlangten unterlagen los. jedoch verlangen die meisten ein nachweis der verwandtschaft!

weiteres kann man aber sicherlich per email klären wie es bei dem zuständigen standesamt verlangt wird.

schöne grüße Thorben
ic gefremman sceal eorlíc ellen oþðe endedæg on þisse meoduhealle mínne gebídan.
Irmgard
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Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

Stimmt, du bist bei den Ahnenforschern total falsch!

Wenn sie ihren Geburtsort kennt, dann dort die Geburtsurkunde anfordern. Was man dafür braucht, kann per e-mail erfragt werden. Ohne große Geschichte! Nur: Bitte um eine beglaubigte Abschrift einer Geburtsurkunde für (Name) geb.(Datum) Eltern sind:(Namen).
Eine Kopie wird ihr nicht genügen!
Eine beglaubigte Abschrift bekommt aber niemand so ohne weiteres!
Sie kann den Vater über einen Anwalt zur Herausgabe ihrer Urkunden auffordern.

Mich wundert nur, daß sie irgendwo wohnen kann.. arbeiten? Schule geht? ohne Papiere? wie ist sie krankenversichert? wie gemeldet?

Die Geschichte ist so nicht schlüssig für mich! Verzeih mir, aber für mich hört es sich so an, als wollte da jemand seinen Vater finden.. das ist okay, aber versucht es auf dem richtigen Weg : Meldebehörde (letztbekannter Aufenthalt)

schönen Gruß.. Irmgard
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Fragende

Beitrag von Fragende »

Verzeiht mir falls ich genervt habe.@Irmgard nee Ihren Vater kennt sie.Ich glaube auch nicht das sie mich anlügt.Sie wurde hier in Deutschland eingeschult und mußte dann nach Holland,wo sie sich nie Heimisch fühlte.Als sie Kind war,erledigte alles ihr Vater.Braucht sie jetzt was,ist es in Holland Zentral erfasst.Zu den Unterlagen und Gerichtlich durchsetzen : Da wird ihr gegeüber,vom Vater , gesagt das es nix gibt und fertig.Bis jetzt brauchte sie es ja auch nicht.Nur mit ihrer Umsiedlung nach Deutschland und der geplanten Beantragung eines Deutschen Passes wird es schwer.In Holland wird sie ja als gebürtige Deutsche geführt,was mit Schwierigkeiten verbunden ist,obwohl sie einen Holländischen Pass hat.Sorry,ich weiß das es unglaubwürdig klingt,aber ich glaube was sie mir erzählt.Sie ist über diese ganze angelegenheit auch nicht glücklich und hat damit auch Ihre schwierigkeit.Ich danke allen für das rege Interesse.
Mfg
Friedhard_Pfeiffer
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Registriert: 02.08.2005 21:07

Isendam

Beitrag von Friedhard_Pfeiffer »

Hallo,
zumindest wird die Dame wissen, zu welchem Zeitpunkt sie geboren ist. Dann kann man beim Standesamt I in Berlin, Rückerstr. 9, D-10119 Berlin, nachfragen, ob eine deutsche Urkunde über den Fall vorliegt. Ich weiss es daher, weil meine beiden Nichten in Leiden/Niederlande geboren sind und über zwei Geburtsurkunden - vom Standesamt Leiden und vom Standesamt I in Berlin - verfügen. Kann in diesem Fall auch so sein, m u s s es aber nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Fragende

Isendam

Beitrag von Fragende »

Danke,das hilft ihr bestimmt weiter.Danke an allen.
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