Mitwohner

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Maggy55
Mitglied
Beiträge: 9
Registriert: 20.01.2007 20:47

Mitwohner

Beitrag von Maggy55 »

Hallo,

ich wende mich mal wieder mit einer Frage an euch.
Auf einer Geburtsurkunde aus Oberlangenau / Schlesien,
ist der Vater angegeben als Mitwohner Josef Ebersberger.

Ein Mitwohner ist dies ein geborener Oberlangenauer?
Oder bedeutet dies, das er nach Oberlangenau eingewandert ist.
Oder vielleicht keines von beiden ?

Wäre dankbar für eine Information und wünsche
euch allen ein schönes Wochenende.

Maggy
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7018
Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

Hallo Maggy,

als Mitwohner wird ein meist unvermögender Einwohner ohne Bürgerrecht bezeichnet. Wer den Bürgereid nicht bezahlen konnte, konnte auch keiner Zunft angehören und kein Grundstück / Haus erwerben und hatte auch sonstige Nachteile. Weil er aber seine Arbeit in der Stadt hatte,war er ebenso zum Waffendienst und steuerlichen Abgaben verpflichtet, wie ein Bürger.
Über seine Herkunft sagt der Begriff nichts aus - nur über den sozialen Stand.
Du müsstest schauen, ob du etwas darüber erfahren kannst, wie die Einbürgerung dieser Stadt gehandhabt wurde. Es gab Städte, da konnte man nach einer gewissen Zeit des ehrbaren Aufenthalts und auf Fürbitte auch unvermögend Bürgerrechte erhalten.

netten Gruß.. Irmgard
Maggy55
Mitglied
Beiträge: 9
Registriert: 20.01.2007 20:47

Beitrag von Maggy55 »

Guten Morgen,

DANKE Irmgard,
wie ich daraus ersehen kann: zahlen musste man immer.

lieben Gruss maggy
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