moin leute
wie gewohnt lass ich euch mal wieder eine wunderschöne berufsbezeichnung zukommen. der Veestherr.
ich fand nur vest: amtsbezirk.
im zusammenhang also der herr über ein amtsbezirk? eher unwahrschienlich: denn als weiteren beruf fand ich bei derselben person den krüger.
schöne grüße Thorben
Veestherr
Hallo Thorben,
Manni
- "Der Go Oldenbrügge war in die vier Veeste Barendorf, Holzen, Sülbeck und Rettmer
eingeteilt, die je einem Veestherrn unterstanden. ....
Der Veestherr war für 5 bis 10 Dörfer, also 30 bis 50 bauern nebst Anhang,
zuständig und wurde aus der Zahl der dingpflichtigen Höfner gewählt.
Er verkündete die herzoglichen Anordnungen, teilte die bauern zu Hand- und Spanndiensten ein,
stellte Steuerlisten auf, zog Steuern und Strafgelder ein und hatte eine Art Gerichts und Polizeiaufischtsrecht.
Er nahm danach die im Bezirk der ihm unterstellten Dörfer vorgefallenen Vergehen zu Protokoll und brachte sie auf dem nächsten Gogericht zur Aburteilung vor. Dort urteilte das Volk, vertreten durch die dingpflichtigen Höfner.
Alle seit 1567 beim Gogericht vorgekommenen Verhandlungen waren in einem alten Gerichtsprotokollbuch in GroßFolio mit der Aufschrift "Oldenbrügger Gohgerichte" enthalten. Das Gericht wurde danach öffentlich gehegt. Neben den
Gerichtsverhandlungen im Freien in der Nähe der Brücke haben solche auch in Lüne und Nutzfelde stattgefunden .... .
Manni
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schön, daß du uns teilhaben lässt
schau mal in DRW :
Deutsches Rechtswörterbuch -- DRW
veestherr: => Festherr veeten: => Fehde veetplychtich: => fehdepflichtig veetschaff: => Fehdeschaft veghtlike: => fechtlich vegschatt: => Fegeschatz ...
www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/lv/V2var.htm -
und dazu passt der Krüger
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd ... htm#KRUG-2
Was und wozu und in welchem Umfang dein Ahne berechtigt/ verpflichtet war ist sicher von der Örtlichkeit und den dortigen Zuständen abhängig.
Über ihn und sein 'Wirken' müsste sich aber mehr finden lassen in Urkundenbüchern und Gerichtsakten.
schönen Tag.. Irmgard
schau mal in DRW :
Deutsches Rechtswörterbuch -- DRW
veestherr: => Festherr veeten: => Fehde veetplychtich: => fehdepflichtig veetschaff: => Fehdeschaft veghtlike: => fechtlich vegschatt: => Fegeschatz ...
www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/lv/V2var.htm -
und dazu passt der Krüger
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd ... htm#KRUG-2
Was und wozu und in welchem Umfang dein Ahne berechtigt/ verpflichtet war ist sicher von der Örtlichkeit und den dortigen Zuständen abhängig.
Über ihn und sein 'Wirken' müsste sich aber mehr finden lassen in Urkundenbüchern und Gerichtsakten.
schönen Tag.. Irmgard