Scheidung

Alle Fragen zur Ahnenforschung, die nicht in die anderen Rubriken gehören.
Antworten
Benutzeravatar
Thorben
Stütze des Forums
Beiträge: 907
Registriert: 29.03.2005 13:28
Wohnort: Lüneburger Heide

Scheidung

Beitrag von Thorben »

moinmoin

neue frage neues glück: könnt ihr mir beim thema Scheidung helfen? wann durfte man sich ende des 19. jh (also unter standesamtbedingungen) scheiden? welche gründe mussten vorliegen? welche voraussetzungen noch erfüllt sein?

entschuldigt für meine *hicks* sauklaue lol

danke und frohe pfingsten
Thorben
ic gefremman sceal eorlíc ellen oþðe endedæg on þisse meoduhealle mínne gebídan.
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7018
Registriert: 25.12.2002 15:29

RE: Scheidung

Beitrag von Irmgard »

Hallo Thorben,
Ehe ist unlöslich! Besonders, als man zu Beginn des 19.Jahrhunderts die ehel. Liebe der romantischen gleichsetzte und in der Verbindung nicht nur das bloße Zusammenbringen von Geld und Macht, durch Erben zu festigen suchte.
Ehe konnte bis zum Code Zivil nur durch die Kirche aufgelöst(!) werden. Auch nach dem Übergang der Rechtsausübung auf den Staat war dieser keineswegs an einer Erleichterung der Trennungsabsichten der Eheleute interessiert.

Scheidung wurde erlaubt, wenn die Ehe nach abgelaufenem Versöhnungstermin als zerrüttet galt.
Geschieden wurde nach Schuldprinzip und auf der Grundlage von evtl. vorhandenem Ehevertrag.
Ein Verschulden war eine strafbare Handlung wie Ehebruch der Frau (sie durfte den Ehebrecher[strafbar] nach der Scheidung nicht ehelichen, verlor Vermögen, soziales Ansehen und die ehel.Kinder), die Verweigerung ehelicher Pflicht (die Zeugung von Kindern musste allzeit möglich sein [deshalb gab es auch keine Vergewaltigung in der Ehe], Vernachlässigung (sowohl der Fürsorge als auch des Ansehens).
"Ehebruch" des Mannes galt nicht unbedingt als Scheidungsgrund, wenn die Frau dadurch nicht im Ansehen und ihren Rechten schlechtergestellt wurde. Ehebruch des Mannes galt aber strikt als solcher, wenn er die Ehebrecherin mit in die eheliche Wohnung brachte.
Die Regelung der Scheidungsfolgen oblag nicht mehr den Kirchen, sondern den zivilen Gerichten.

Beantwortet das deine Frage?

schöne Grüße.. Irmgard
Benutzeravatar
Claus J.Billet
Stütze des Forums
Beiträge: 1440
Registriert: 25.12.2002 15:29
Wohnort: 70794 Filderstadt
Kontaktdaten:

schmunzel...

Beitrag von Claus J.Billet »

Ach ja, die gute alte Zeit :!: :mrgreen: :mrgreen:
Wappen-Billet.de
M.d.WL
M.d.MWH.
Benutzeravatar
Tekker
Stütze des Forums
Beiträge: 669
Registriert: 08.06.2006 14:47
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

RE: schmunzel...

Beitrag von Tekker »

@ Irmgard

Sind dir auch diesbezügliche regionale Unterschiede bekannt?
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7018
Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

ich vergaß.. böswilliges Verlassen - sich der 'Gewalt'/ Herrschaft des Mannes entziehen, war ein Scheidungsgrund mit bösen Folgen für die Frau.

Hallo Tekker,

regionale Unterschiede in der Auslegung von (einheitlichen) Gesetzen gibt es auch heute noch.

Auf die Auslegung und Anwendung der Ehestandsgesetze hatte sicher lange Zeit die Kirche Einfluss und mit ihr die Gesellschaft in der man lebte.

Zum preuss. allg. Recht :
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/00 ... 0000121%22

schönen Gruß.. Irmgard
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7018
Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

ach Claus, was war denn an der Zeit schön?

Männer ruinierten sich für ihre Kurtisane und sie ließ ihn stehen, wenn ein besseres Angebot sich zeigte..

Ehefrauen nutzten ihre Ehetreue und ihren guten Ruf als Knebel und wurden reizlos.. Ganz abgesehen davon, daß die kath. Kirche die Häufigkeit des ehel.Beischlafs regelte. Nie am Samstag - nie am Sonntag - nie an Feiertagen - nie an unreinen Tagen - usw.. es blieb nur der Mittw. übrig, wenn´s kein Feiertag oder 'unreiner' Tag war..

Motto: der Mann darf - aber kann er auch? ;-)
Benutzeravatar
Tekker
Stütze des Forums
Beiträge: 669
Registriert: 08.06.2006 14:47
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

Beitrag von Tekker »

Danke Irma für die Ergänzung! :P
Irmgard hat geschrieben:Männer ruinierten sich für ihre Kurtisane und sie ließ ihn stehen, wenn ein besseres Angebot sich zeigte..
Und was is da heut nu anders?!? :lol:
Irmgard hat geschrieben:die kath. Kirche die Häufigkeit des ehel.Beischlafs regelte. Nie am Samstag - nie am Sonntag - nie an Feiertagen - nie an unreinen Tagen - usw..

Mit dem Gebot von Eß- und Beischlafgewohnheiten hatte die Kirche ein gerüttelt Maß Macht über die Menschen. Das Thema wäre durchaus einer näheren historischen Betrachtung wert.
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7018
Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

Und was is da heut nu anders?
na, Tekker... mir sind nur treue Ehemänner bekannt... :roll:
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Benutzeravatar
Tekker
Stütze des Forums
Beiträge: 669
Registriert: 08.06.2006 14:47
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

Beitrag von Tekker »

Irmgard hat geschrieben:na, Tekker... mir sind nur treue Ehemänner bekannt... :roll:
Ich hatte mein Augenmerk mehr auf der Kurtisane... äh, ihrem Verhalten... :wink:
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7018
Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

ich ahnte es, ich mach was falsch... :roll: ;-)
Antworten