moinmoin
neue frage neues glück: könnt ihr mir beim thema Scheidung helfen? wann durfte man sich ende des 19. jh (also unter standesamtbedingungen) scheiden? welche gründe mussten vorliegen? welche voraussetzungen noch erfüllt sein?
entschuldigt für meine *hicks* sauklaue lol
danke und frohe pfingsten
Thorben
Scheidung
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RE: Scheidung
Hallo Thorben,
Ehe ist unlöslich! Besonders, als man zu Beginn des 19.Jahrhunderts die ehel. Liebe der romantischen gleichsetzte und in der Verbindung nicht nur das bloße Zusammenbringen von Geld und Macht, durch Erben zu festigen suchte.
Ehe konnte bis zum Code Zivil nur durch die Kirche aufgelöst(!) werden. Auch nach dem Übergang der Rechtsausübung auf den Staat war dieser keineswegs an einer Erleichterung der Trennungsabsichten der Eheleute interessiert.
Scheidung wurde erlaubt, wenn die Ehe nach abgelaufenem Versöhnungstermin als zerrüttet galt.
Geschieden wurde nach Schuldprinzip und auf der Grundlage von evtl. vorhandenem Ehevertrag.
Ein Verschulden war eine strafbare Handlung wie Ehebruch der Frau (sie durfte den Ehebrecher[strafbar] nach der Scheidung nicht ehelichen, verlor Vermögen, soziales Ansehen und die ehel.Kinder), die Verweigerung ehelicher Pflicht (die Zeugung von Kindern musste allzeit möglich sein [deshalb gab es auch keine Vergewaltigung in der Ehe], Vernachlässigung (sowohl der Fürsorge als auch des Ansehens).
"Ehebruch" des Mannes galt nicht unbedingt als Scheidungsgrund, wenn die Frau dadurch nicht im Ansehen und ihren Rechten schlechtergestellt wurde. Ehebruch des Mannes galt aber strikt als solcher, wenn er die Ehebrecherin mit in die eheliche Wohnung brachte.
Die Regelung der Scheidungsfolgen oblag nicht mehr den Kirchen, sondern den zivilen Gerichten.
Beantwortet das deine Frage?
schöne Grüße.. Irmgard
Ehe ist unlöslich! Besonders, als man zu Beginn des 19.Jahrhunderts die ehel. Liebe der romantischen gleichsetzte und in der Verbindung nicht nur das bloße Zusammenbringen von Geld und Macht, durch Erben zu festigen suchte.
Ehe konnte bis zum Code Zivil nur durch die Kirche aufgelöst(!) werden. Auch nach dem Übergang der Rechtsausübung auf den Staat war dieser keineswegs an einer Erleichterung der Trennungsabsichten der Eheleute interessiert.
Scheidung wurde erlaubt, wenn die Ehe nach abgelaufenem Versöhnungstermin als zerrüttet galt.
Geschieden wurde nach Schuldprinzip und auf der Grundlage von evtl. vorhandenem Ehevertrag.
Ein Verschulden war eine strafbare Handlung wie Ehebruch der Frau (sie durfte den Ehebrecher[strafbar] nach der Scheidung nicht ehelichen, verlor Vermögen, soziales Ansehen und die ehel.Kinder), die Verweigerung ehelicher Pflicht (die Zeugung von Kindern musste allzeit möglich sein [deshalb gab es auch keine Vergewaltigung in der Ehe], Vernachlässigung (sowohl der Fürsorge als auch des Ansehens).
"Ehebruch" des Mannes galt nicht unbedingt als Scheidungsgrund, wenn die Frau dadurch nicht im Ansehen und ihren Rechten schlechtergestellt wurde. Ehebruch des Mannes galt aber strikt als solcher, wenn er die Ehebrecherin mit in die eheliche Wohnung brachte.
Die Regelung der Scheidungsfolgen oblag nicht mehr den Kirchen, sondern den zivilen Gerichten.
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schöne Grüße.. Irmgard
- Claus J.Billet
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- Tekker
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RE: schmunzel...
@ Irmgard
Sind dir auch diesbezügliche regionale Unterschiede bekannt?
Sind dir auch diesbezügliche regionale Unterschiede bekannt?
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ich vergaß.. böswilliges Verlassen - sich der 'Gewalt'/ Herrschaft des Mannes entziehen, war ein Scheidungsgrund mit bösen Folgen für die Frau.
Hallo Tekker,
regionale Unterschiede in der Auslegung von (einheitlichen) Gesetzen gibt es auch heute noch.
Auf die Auslegung und Anwendung der Ehestandsgesetze hatte sicher lange Zeit die Kirche Einfluss und mit ihr die Gesellschaft in der man lebte.
Zum preuss. allg. Recht :
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/00 ... 0000121%22
schönen Gruß.. Irmgard
Hallo Tekker,
regionale Unterschiede in der Auslegung von (einheitlichen) Gesetzen gibt es auch heute noch.
Auf die Auslegung und Anwendung der Ehestandsgesetze hatte sicher lange Zeit die Kirche Einfluss und mit ihr die Gesellschaft in der man lebte.
Zum preuss. allg. Recht :
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/00 ... 0000121%22
schönen Gruß.. Irmgard
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ach Claus, was war denn an der Zeit schön?
Männer ruinierten sich für ihre Kurtisane und sie ließ ihn stehen, wenn ein besseres Angebot sich zeigte..
Ehefrauen nutzten ihre Ehetreue und ihren guten Ruf als Knebel und wurden reizlos.. Ganz abgesehen davon, daß die kath. Kirche die Häufigkeit des ehel.Beischlafs regelte. Nie am Samstag - nie am Sonntag - nie an Feiertagen - nie an unreinen Tagen - usw.. es blieb nur der Mittw. übrig, wenn´s kein Feiertag oder 'unreiner' Tag war..
Motto: der Mann darf - aber kann er auch?
Männer ruinierten sich für ihre Kurtisane und sie ließ ihn stehen, wenn ein besseres Angebot sich zeigte..
Ehefrauen nutzten ihre Ehetreue und ihren guten Ruf als Knebel und wurden reizlos.. Ganz abgesehen davon, daß die kath. Kirche die Häufigkeit des ehel.Beischlafs regelte. Nie am Samstag - nie am Sonntag - nie an Feiertagen - nie an unreinen Tagen - usw.. es blieb nur der Mittw. übrig, wenn´s kein Feiertag oder 'unreiner' Tag war..
Motto: der Mann darf - aber kann er auch?
- Tekker
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Danke Irma für die Ergänzung!
Mit dem Gebot von Eß- und Beischlafgewohnheiten hatte die Kirche ein gerüttelt Maß Macht über die Menschen. Das Thema wäre durchaus einer näheren historischen Betrachtung wert.
Und was is da heut nu anders?!?Irmgard hat geschrieben:Männer ruinierten sich für ihre Kurtisane und sie ließ ihn stehen, wenn ein besseres Angebot sich zeigte..
Irmgard hat geschrieben:die kath. Kirche die Häufigkeit des ehel.Beischlafs regelte. Nie am Samstag - nie am Sonntag - nie an Feiertagen - nie an unreinen Tagen - usw..
Mit dem Gebot von Eß- und Beischlafgewohnheiten hatte die Kirche ein gerüttelt Maß Macht über die Menschen. Das Thema wäre durchaus einer näheren historischen Betrachtung wert.
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na, Tekker... mir sind nur treue Ehemänner bekannt...Und was is da heut nu anders?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
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- Tekker
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