Das Leistungsangebot der Scharfrichter

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Irmgard
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Das Leistungsangebot der Scharfrichter

Beitrag von Irmgard »

Das Leistungsangebot der Scharfrichter

http://www.tr62.de/1/scharf3.html

Hier sind nicht näher die allgemeinen Ehrenstrafen beschrieben.

Mit der Geige bestrafte man nicht nur streitsüchtige Weiber (in der Doppelgeige musste zwei zänkische Frauen so lange zusammenbleiben, bis sie Frieden gelobten) auch Betrüger und Diebe wurden vertrommelt (oftmals mitsamt ihrem Diebesgut) durch die Gassen geführt oder gar bis an die Landesgrenze gebracht und verwiesen.
Die Trülle allerdings brachte allen soviel Vergnügen, daß sie nur wenige Jahre eingesetzt wurde.
An den Pranger gestellte oder anders fixierte Personen durften bespuckt und mit allem was weich war beworfen werden. Schläge oder harte Gegenstände wurden streng geahndet.
Die eigentliche Ehrenstrafe dauerte mindestens eine Stunde. Aber der Verlust der Ehre und des Leumunds meist ein Leben lang.
Ob und für wie lange bei Ehrenstrafen auch die bürgerlichen Rechte verloren gingen, weiß ich leider nicht. Mit dem bürgerlichen Recht war auch das Wohnrecht verbunden. Hatten man das nicht, mußte die Nacht vor dem Stadttor verbracht werden. Einen Bürgen zu finden, der den Aufenthalt innerhalb der Stadtmauern ermöglichtigte, dürfte sonst schwierig gewesen sein.

In unserem Strafrecht wurden bis zur Reform 1969 bei Freiheitsstrafen über einem Jahr für die Dauer der Strafe die in ihrer Bedeutung weniger gewichtigen 'bürgerlichen Ehrenrechte' aberkannt.

Aus den Strafen abgeleitete Redewendungen :
etwas vergeigt haben ; in der Klemme sitzen , gescholten werden (statt Trommeln ging der Scheller voran)
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