Hallo liebe Ahnenforscher,
ich hab da mal ' ne Frage: Erst am Tag der Taufe meiner Ururgroßmutter (1875) haben ihre Eltern geheiratet, wobei der Familienname im Taufregister nachträglich geändert wurde (vom Geburtsnamen der Mutter zum Namen des Ehegatten). Dabei stand die Anmerkung "vom Ehemann legitimiert". Bedeutet dies daß er der leibliche Vater war oder nur daß er dieses Kind angenommen/akzeptiert hat? Oder kann man sich da nicht sicher sein?
Danke für Hilfe
"vom Ehemann legitimiert"
- Christian
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Re: "vom Ehemann legitimiert"
Hallo,
ist denn im Taufeintrag der Ururgroßmutter der Name ihres Vaters nicht vermerkt?
Schöne Grüße,
Christian Benz
ist denn im Taufeintrag der Ururgroßmutter der Name ihres Vaters nicht vermerkt?
Schöne Grüße,
Christian Benz
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Herbert Penke
Re: "vom Ehemann legitimiert"
Hallo
In einem Projekt der UNI Müster wurde mit einem einfachen Gentest geprüft ob bei Kindern der angegebene Vater auch genetisch der Richtige war. Diese Ergebnisse stellen leider unsere Forschungen in Frage.
MfG Herbert Penke
In einem Projekt der UNI Müster wurde mit einem einfachen Gentest geprüft ob bei Kindern der angegebene Vater auch genetisch der Richtige war. Diese Ergebnisse stellen leider unsere Forschungen in Frage.
MfG Herbert Penke
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Irmgard
- Stütze des Forums
- Beiträge: 7019
- Registriert: 25.12.2002 15:29
Re: "vom Ehemann legitimiert"
*grins* Herbert....
aber sind wir nicht ohnehin alle miteinander verwandt ?! Ein paar "Irrwege" schaden da nicht.
Manu, legitimiert heisst nichts anderes als : die Vaterschaft anerkannt.
Ob er denn tatsächlich der Vater war... wenn bei der Geburt der Vater nicht vermerkt wurde...egal... dann war´s der spätere Ehemann.
Ein uneheliches Kind wurde stets mit illegitim benannt oder noch früher als Bastard, was erst später zu einem Schimpfwort wurde.
schönen Gruß ... Irmgard
aber sind wir nicht ohnehin alle miteinander verwandt ?! Ein paar "Irrwege" schaden da nicht.
Manu, legitimiert heisst nichts anderes als : die Vaterschaft anerkannt.
Ob er denn tatsächlich der Vater war... wenn bei der Geburt der Vater nicht vermerkt wurde...egal... dann war´s der spätere Ehemann.
Ein uneheliches Kind wurde stets mit illegitim benannt oder noch früher als Bastard, was erst später zu einem Schimpfwort wurde.
schönen Gruß ... Irmgard
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
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Manu
Re: "vom Ehemann legitimiert"
Hallo und danke für die Antworten!
Noch mal zur genaueren Erklärung:
Meine UrUrgroßmutter wurde im August 1875 als Anna Freise ins Geburtenregister eingetragen und im September bei der Hochzeit ihrer Mutter wurde "Freise" durchgestrichen und "Zerse" daneben geschrieben. Weiter hinten in der Zeile stand der Vermerk: "von Heinrich Adolph Zerse legitimiert".
Irmgard: Du schriebst "Ein uneheliches Kind wurde stets mit illegitim benannt oder noch früher als Bastard". Also unehelich war mein Ururoma ja... Oder meinst du so außereheliche, während einer Ehe "nebenbei enstandene" Kinder?
Noch mal zur genaueren Erklärung:
Meine UrUrgroßmutter wurde im August 1875 als Anna Freise ins Geburtenregister eingetragen und im September bei der Hochzeit ihrer Mutter wurde "Freise" durchgestrichen und "Zerse" daneben geschrieben. Weiter hinten in der Zeile stand der Vermerk: "von Heinrich Adolph Zerse legitimiert".
Irmgard: Du schriebst "Ein uneheliches Kind wurde stets mit illegitim benannt oder noch früher als Bastard". Also unehelich war mein Ururoma ja... Oder meinst du so außereheliche, während einer Ehe "nebenbei enstandene" Kinder?
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Irmgard
- Stütze des Forums
- Beiträge: 7019
- Registriert: 25.12.2002 15:29
Re: "vom Ehemann legitimiert"
Als unehelich / illegitim wurden Kinder von nicht verheirateten Müttern bezeichnet.
Außereheliche Kinder wurden dem Ehemann zugerechnet ( volkstümlich : Kuckukskinder) . Ist heute noch genauso.
In Deinem Fall würde ich prüfen, ob die Ururoma vieleicht im Trauerjahr des Vaters gezeugt/geboren wurde.
Bei einem verheirateten Mann oder Witwer im Trauerjahr verschwieg die Mutter den Namen des Vaters. Es sei denn, er hatte nicht vor sie nach Ablauf des Trauerjahres zu heiraten, dann konnte sie ihn kompromittieren und auf Alimente klagen.
Der Zusatz im Hochzeitsregister ist eine Anerkennung der Vaterschaft.
Ansonsten hätte Anna den Namen der Mutter behalten oder es stände bei einer Adoption : an kindesstatt angenommen.
Manchmal wurde der Name des Vaters bei der Geburt auch verschwiegen, wenn er gesellschaftlich höher stand und der Mutter nach Abschluss eines Vertrages eine Abfindung gezahlt wurde. Damit wurden dann auch etwaige Erbschaftsansprüche unterbunden.
schönen Gruß... Irmgard
Außereheliche Kinder wurden dem Ehemann zugerechnet ( volkstümlich : Kuckukskinder) . Ist heute noch genauso.
In Deinem Fall würde ich prüfen, ob die Ururoma vieleicht im Trauerjahr des Vaters gezeugt/geboren wurde.
Bei einem verheirateten Mann oder Witwer im Trauerjahr verschwieg die Mutter den Namen des Vaters. Es sei denn, er hatte nicht vor sie nach Ablauf des Trauerjahres zu heiraten, dann konnte sie ihn kompromittieren und auf Alimente klagen.
Der Zusatz im Hochzeitsregister ist eine Anerkennung der Vaterschaft.
Ansonsten hätte Anna den Namen der Mutter behalten oder es stände bei einer Adoption : an kindesstatt angenommen.
Manchmal wurde der Name des Vaters bei der Geburt auch verschwiegen, wenn er gesellschaftlich höher stand und der Mutter nach Abschluss eines Vertrages eine Abfindung gezahlt wurde. Damit wurden dann auch etwaige Erbschaftsansprüche unterbunden.
schönen Gruß... Irmgard
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!