Hallo,
wenn schon, den schon: Ich tendiere zu "Konsulnuniform"
Habe in Meyers Konservationslexikon folgendes gefunden:
Es muß unterschieden werden, zwischen Handelskonsuln (Wahlkonsul, Ehrenkonsul) und den Berufskonsuln (Fachkonsuln). Die letzteren mußten eine juristische Bildung oder eine erfolgreiche Staatsprüfung abgelegt haben. Sie waren Beamte des jeweiligen Staates, der sie aussandte.
Wenn der genannte Konsul ein Staatsbediensteter war, ist eine Uniform wahrscheinlich. Dabei gab es - ebenso wie heute - eine genaue Regelung. Dazu konnte ich allerdings nichts finden.
Gruß
Alois