eine A b s t a m m u n g s urkunde (nicht Geburtsurkunde!) in v o l l s t ä n d i g e r Kopie
meine frage ist nun:
was ist der unterschied zwischen abstammungs- und geburtsurkunde?
und was bedeutet vollständige kopie,
bzw was ist der unterschied zur nicht vollständigen kopie?
Hallo Thorben,
ich glaube das hast du bei Friedhard gelesen, der Unterschied besteht darin dass bei der Abstammungsurkunde Randvermerke aufgeführt sind und vollständige Ablichtung soll eben halt sagen mit Randvermerken.
Außerdem steht bei den meisten Abstammungsurkunden auch aufgeführt ob es überhaupt welche: dann z.B. -0- Randvermerke, oder eben wieviel Randvermerke angeführt sind.
Eiche
Wenn die Klugen immer nachgeben, würden die Dummen eines Tages die Welt regieren!
Hallo,
die Urkunden der Standesämter werden regelmäßig als auszugsweise Abschriften des Geburtseintrages erstellt. Bei Geburtsurkunden wird aufgenommen:
1. Vornamen, Familienname und das Geschlecht
2. Ort und Tag der Geburt
3. Vor- und Familienamen der Eltern (jetzt das Entscheidende:), wenn das Kind angenommen ist, als Eltern nur die Annehmenden
In der Geburtsurkunde sind, wenn im Geburtenbuch ein Randvermerk eingetragen ist, nur die sich hieraus ergebenden Tatsachen anzugeben.
Wenn also - ein Berechtigter - die Urkunden in vollstäniger Kopie anfordert, kann er aus der Fotokopie die gesamten Einträge einschließlich Rand- und Berichtigungsvermerken alles für die Familienforschung notwendige ersehen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
hallo,
eine Geburtsurkunde erhält jede Person, es besagt nicht, dass es die leiblichen Kinder sind, es können auch angenommene Kinder sein.
Eine Abstammungsurkunde erhalten nur leibliche Kinder, also nur die Kinder von leiblichen Eltern.
Ich hoffe die Antwort konnte Aufklärung bringen.
Unser erstgeborener hat damals eine Geburtsurkunde bekommen, weil wir noch nicht verheiratet waren. Obwohl nachweißlich nur meine Frau und ich als Eltern in Frage kamen.
Unsere Kleine hat dann eine Abstammungsurkunde bekommen, weil wir da dann verheiratet waren.
Eine Geburtsurkunde wäre logisch gewesen, wenn der Vater unbekannt gewesen wäre, oder eben nicht der leibliche Vater.
Komischer Weße wird aber immer bei Eheleuten angenommen, daß beide für die Erzeugung in Frage kommen und ein fremdgehen der Mutter ausgeschlossen wird.
Vom Formular her sind aber beide, auser der Urkundenbezeichnung, gleich.
Hat auch viel mit dem deutschen "Amtsschimmel" zu tun........
Hallo und guten Abend Herr Thomas Mast,
ich werde Ihre eMail zum Anlass nehmen hier beim zuständigen Staatsrat Aufklärung einzufordern. Wenn das wirklich so gehandhabt wird -bundeseinheitlich- dann ist das unmöglich.
Um einmal bei Ihrem Vokabular zu bleiben, zum Fremdgehen gehören bekanntlich ja immer zwei, aber das Familienrecht sieht vor, dass wenn Sie verheiratet sind und die Frau bekommt von einem anderen ein Kind, dann ist es ein eheliches, nämlich ihrs, obwohl Sie nichts damit zu tun hätten. Dann müsste da auch logischerweise als Vater jemand stehen der es nicht ist (nämlich Sie) und folglich würde ein Kind eine Abstammungsurkunde erhalten die ihm garnicht zusteht.
Schönen guten Abend,
Eiche
Wenn die Klugen immer nachgeben, würden die Dummen eines Tages die Welt regieren!
Hallo,
es kommt ganz darauf an, was Sie beim Standesamt verlangen. Dass Sie das einemal eine Geburtsurkunde, das anderemal eine Abstammungsurkunde erhalten haben, liegt sicher daran, dass Sie in Unkenntis eine "Urkunde" verlangt haben. Den Staatsrat deswegen einzuschalten, scheint mir etwas "zu hoch" gehängt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Hallo Friedhard,
ich entnehme deinen beiden Beiträgen, dass du Herrn Mast und Herrn Dullin keinen Glauben schenkst, mithin behauptest in jedem Fall eine Abstammungsurkunde zu bekommen, wenn du sie nur beantragst. Warum sollte Herr Mast aber die Unwahrheit sagen?
Ich werde es klären weil ich verunsichert bin.
Peter
Wenn die Klugen immer nachgeben, würden die Dummen eines Tages die Welt regieren!
Hallo,
der Herr Friedrich sollte sich einmal mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Diese werden ihm dann genau daß sagen, was ich im Vorfeld schon geschildert habe. Er kann es glauben oder nicht. Ich wollte es nämlich bei der Geburt meines Sohnes wissen und habe mich diesbezüglich mit dem Standesamt in Verbindung gesetzt. Vielleicht ist Herr Pfeiffer aber klüger als die deutschen Standesbeamten.