Deshalb würde ich den (fetten) Passus entfenen, den du damals aus der Situation heraus formuliertest.
Die bestehende Einteilung ist optimal und erfüllt alle Ansprüche, sowohl der Einreicher, als auch der Mitleser und Heraldiker.
Dir bleibt es unbenommen, deinem Hausrecht entsprechend, Einreichungen anzunehmen oder abzulehnen OHNE dich dafür rechtfertigen zu müssen - niemand hat einen Anspruch und niemand ist verpflichtet zur Eintragung.
Das heißt ja nicht, daß du für Vorschläge oder Anmerkungen kein offenes Ohr hast.
Allerdings kann auch niemand von dir erwarten, daß nun die Genealogie der unreg. Wappen prüfst um festzustellen, ob echt alt oder neu alt

und nun war´s das von mir zum Thema - ich muß was tun - du sicher auch..
bis denn, Thomas,
lieben Gruß.. Irmgard