Wappenschwindel bei Ebay ?

Allgemeine und spezielle Fragen oder Hinweise zur Heraldik.
Benutzeravatar
GBF
VIP Mitglied
Beiträge: 199
Registriert: 14.04.2004 15:02

Re: Wappenschwindel bei Ebay ?

Beitrag von GBF »

Hallo Hallo!

ja mit Betrug habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, aber dieser jene welcher diese Wappen verscherbelt, betrügt doch die Käufer mit einem selbstgebastelten Wappen, daß er abkupfert bzw. indem er dafür Schablonen, die er geklaut hat und benutzt. Na wie auch immer hier einiges zum Urheberrecht, falls es Euch interessiert.

Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.

Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt). Es schützt den Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Ein Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht (geistigen Eigentum) untersteht ebenfalls dem Urheberrecht.

Rechtslage in Deutschland
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der materiellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind. Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt.

Das Urheberrecht ist durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) von 1965 geregelt. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Privatrecht.

Werkarten
Zu den unter Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG).

Schöpfungshöhe
In der juristischen Praxis ist die persönliche geistige Schöpfung, die das Gesetz fordert, immer wieder Streitpunkt. Je nach Werkgattung werden dabei in Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Maßstäbe an die sog. Schaffenshöhe angelegt, was in der Folge dazu führt, dass zwar die meisten, aber nicht prinzipiell alle Werke urheberrechtlich geschützt sind.

Inhalt
Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.

Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind.
Zitate beispielsweise dienen der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft und die Rechte der Gesellschaft dürfen nicht durch Rechte einzelner blockiert werden (Informationsfreiheit).

Schutzdauer
Nach Ablauf der Schutzfrist (i.d.R.70 Jahre nach Tod des Urhebers) werden Werke "gemeinfrei". Ton- und Bildaufnahmen verlieren den Schutz i.d.R. jedoch schon 50 Jahre nach deren Veröffentlichung.

Kennzeichnung
Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein sog. Copyright-Vermerk (dt. Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, das heißt aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.

Websites
Laut einem Urteil des OLG Hamm sind Quellcode, Websitegrafiken und Stylesheets nicht urheberrechtlich geschützt. D. h., dass das Kopieren von ganzen Webprojekten legal ist, sofern die Inhalte nicht übernommen werden.

Rechtslage in der EU
Die EU hat zahlreiche Richtlinien erlassen, um das Urheberrecht europaweit zu vereinheitlichen. 1993 wurde die Schutzdauer an Werken der Literatur und Kunst einheitlich auf den Zeitraum bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Die Rechte der ausübenden Künstler erlöschen 50 Jahre nach der Darbietung.

Soviel zum Thema Urheberrecht.

Johannes
Benutzeravatar
GBF
VIP Mitglied
Beiträge: 199
Registriert: 14.04.2004 15:02

Re: Wappenschwindel bei Ebay ?

Beitrag von GBF »

Ergänzung:

Aber es ist Betrug , wenn eine Person ein Werk als seines in abgewandelter Form veräussert, dass nicht sein Werk ist ;-)

Johannes
Benutzeravatar
Claus J.Billet
Stütze des Forums
Beiträge: 1440
Registriert: 25.12.2002 15:29
Wohnort: 70794 Filderstadt
Kontaktdaten:

Re: Wappenschwindel bei Ebay ?

Beitrag von Claus J.Billet »

@ Oh Ihr liebreizenden Damen der Ahnenforschung,
unerschöpfliche Quellen des Wissens und der Liebenswürdigkeiten,
Verbreiterinnen des tiefgründigen Humors....

:-) :-) :-)

Die Angelegenheit mit der "ursorpierten" Wappenschablone hat sich zwischenzeitlich erledigt, da der Täter dies "Wappen" entfernt hat !

...schönen Tag noch ! :-) :-)
Claus
Wappen-Billet.de
M.d.WL
M.d.MWH.
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7019
Registriert: 25.12.2002 15:29

Re: Wappenschwindel bei Ebay ?

Beitrag von Irmgard »

gelöscht
Zuletzt geändert von Irmgard am 10.08.2005 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Benutzeravatar
GBF
VIP Mitglied
Beiträge: 199
Registriert: 14.04.2004 15:02

Re: Wappenschwindel bei Ebay ?

Beitrag von GBF »

Hallo Ihr Lieben!

@Claus
Das hast Du schöööön gesagt :-) und ich freue mich, dass es so schnell erledigt war.

@Irmgard
Danke der Nachfrage, mit mir ist alles in Ordnung. Ja wir haben eben Temperament, aber dass ist doch was positives, wo wären wir denn alle, wenn immer zu allem ja und amen gesagt würde. Das mit dem Betrug könnte man unendlich ausführen, man könnte auch ewig darüber streiten, und ehrlich gesagt ist das hier in diesem Forum auch nicht das Thema, worum es hier geht. Also behält jeder seine Meinung und ich muß nicht irgendwas in meinen Gesetzestexten nachschlagen, wozu ich überhaupt keine Lust habe.

Ich wünsche Euch beiden einen sonnigen und wunderbaren Tag :D

Johannes
Gast

Re: Wappenschwindel bei Ebay ?

Beitrag von Gast »

An alle Interessierten!

Die Wappenschablonen von "Heraldik im Netz" sind nur für den Privatgebrauch. Eine Weiterveräußerung um sich einen Vermögensvorteil zu beschaffen , erfüllt den Tatbestand des §§ 263 StGB. (Betrug).
Auch der Versuch, ist bereits strafbar.
Die besagten Schablonen sind Eigentum des Betreibers und durch Copyright geschützt.
Auch Irrtum schützt vor Strafe nicht.

Mit herzlichem Gruß

Alois
Zuletzt geändert von Gast am 10.08.2005 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7019
Registriert: 25.12.2002 15:29

Beitrag von Irmgard »

gelöscht
Zuletzt geändert von Irmgard am 10.08.2005 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Irmgard,

Gegenfrage: Bist du es? Außerdem hab ich meine Antwort wie folgt betitelt: An alle Interessierten.
Wappenschwindel ist m. E. von allgemeinem Interesse. Und nur deshalb habe ich diesen Thread wieder hervorgeholt. Im übrigen halte ich mich sehr wohl für befugt, auf Grund meiner Vorbildung, auf juristische Fragen einzugehen. Natürlich kann ich nicht jeden Paragraphen ausführlich behandeln. Dies würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Sollte mich allerdings ein "Volljurist" belehren, so bin ich gerne bereit, mich dem zu stellen.

Mit herzlichem Gruß

Alois
Benutzeravatar
GBF
VIP Mitglied
Beiträge: 199
Registriert: 14.04.2004 15:02

Beitrag von GBF »

hallo Alois,

na dann dachte ich doch das richtige, bei mir ist das nur schon solange her. :-)
Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, bin ich jetzt wieder genauer informiert,
man weiß ja nie, wie oft so etwas noch passieren wird und es gut wenn es wieder im
Gedächtnis ist. :wink:

Johannes
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Johannes, :lol:

genau deshalb habe ich diesen Thread wieder aus der Versenkung geholt.
Danke für dein Verständnis.

Mit herzlichem Gruß

Alois
Antworten