Urheberrecht und Lexikon

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Irmgard
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Urheberrecht und Lexikon

Beitrag von Irmgard »

Ich war grade mal wieder im Erbschleicherforum und dabei geht mir so ein Gedanke durch den Kopf...

Das hier geführte Namenlexikon unterliegt dem Urheberschutz nach § 4 Abs. 1 UrhG . Zumindest in Anlehnung an § 4 Abs, 2 für Datenbanken.

Da müßte eigentlich bei Eingabe eine Einverständniskeitserklärung "abgehakt" werden, die besagt, daß man mit der Vervielfältigung / Kopie einverstanden ist - oder nur einverstanden ist bei Quellenangabe....

Kann ich nicht finden..?

nur so ein Gedanke eben...

quasi von Muttern zum Vatertag *lol*
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Gast

Re: Urheberrecht und Lexikon

Beitrag von Gast »

Die Fackel geht von Hand zu Hand,
wenn einem sie der Tod entwand,
nimmt sie der nächste wieder auf;
der flammende Stafettenlauf
geht weiter ---

Die Zeit rinnt schnell und niemand frägt,
wie lang die Fackel jeder trägt.
Nur daß sie rein und leuchtend brennt
und daß in ihr ein Herz mitbrennt,
ist wichtig ---

So tragen denn auch ich und du
die Fackel fernen Zielen zu
ein kleines Stück - Mag hell sie lohn
Vor uns im Dunkeln warten schon
die andern!

unbekannter Verfasser
oder soll ich mich outen? "grins"
Irmgard
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Re: Urheberrecht und Lexikon

Beitrag von Irmgard »

klar - heut is der Tag des "coming out" bei Greve ;-)

(C) <--- das gehört ab sofort dazu - ist Dein geistiges Eigentum !

Nicht, daß es Dir einer klaut und auf Postkarten druckt und dann reich wird, ehe Du Dich versiehst und nix davon abkriegst.

Kannst Dir ja ein Pseudonym zulegen :(C) by Man- Mün

lieben Gruß.. Irmgard
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Hallo Irmgard,

leider habe ich Deinen Beitrag erst heute entdeckt :oops:
Ganz unten auf unserer Seite steht doch ein Copyright.
Dies sollte eigentlich für die gesamte Seite gut sein, hoffe ich zumindest.
Damit wären dann auch Bereiche wie Namenlexikon, Wappenindex und Ahnenindex abgedeckt.

Lieben Gruß
Thomas
Viele Grüße
Thomas
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