Hallo liebes Forum,
Ich bin mir nicht ganz sicher,
aber ich würde es gerne sehen, wenn meine Frau mit als Wappenstifter auftreten würde.
Als Beispiel:
"Führungsberechtigt sind alle Nachkommen der Kinder der Eheleute Gerd und Petra Tree, namentlich Christian und Gabriele Tree, solange sie den Familiennamen "Tree", auch als Doppelnamen, tragen."
Wäre das so korrekt?
Freundliche Grüße sendet euch Manni
Ehepaar als Wappenstifter?
- Claus J.Billet
- Stütze des Forums
- Beiträge: 1440
- Registriert: 25.12.2002 15:29
- Wohnort: 70794 Filderstadt
- Kontaktdaten:
Wappenstifter :
Die Eheleute Gerd und Petra Tree.
Führungsberechtigt :
Alle Nachkommen aus dieser Ehe, solange sie diesen Familiennamen tragen, auch als Doppelnamen.
Zitat:
Als Beispiel:
"Führungsberechtigt sind alle Nachkommen der Kinder der Eheleute Gerd und Petra Tree, namentlich Christian und Gabriele Tree, solange sie den Familiennamen "Tree", auch als Doppelnamen, tragen."
Hierbei wäre bei der Satzstellung :
"Führungsberechtigt sind alle Nachkommen der Kinder der Eheleute Gerd und Petra Tree......
irrtümlich anzunehmen, daß erst die Nachkommen der Kinder...
Achtung:
Hier ist zu beachten, daß nicht alle Wappenrollen dies so dulden.
Der "Herold" trägt ( nach meinem Wissensstand ) nur männliche Nachkommen ein !
Andere Wappenrollen haben sich der neuen Rechtssprechung im Namensrecht jedoch angepasst !
Die Eheleute Gerd und Petra Tree.
Führungsberechtigt :
Alle Nachkommen aus dieser Ehe, solange sie diesen Familiennamen tragen, auch als Doppelnamen.
Zitat:
Als Beispiel:
"Führungsberechtigt sind alle Nachkommen der Kinder der Eheleute Gerd und Petra Tree, namentlich Christian und Gabriele Tree, solange sie den Familiennamen "Tree", auch als Doppelnamen, tragen."
Hierbei wäre bei der Satzstellung :
"Führungsberechtigt sind alle Nachkommen der Kinder der Eheleute Gerd und Petra Tree......
irrtümlich anzunehmen, daß erst die Nachkommen der Kinder...
Achtung:
Hier ist zu beachten, daß nicht alle Wappenrollen dies so dulden.
Der "Herold" trägt ( nach meinem Wissensstand ) nur männliche Nachkommen ein !
Andere Wappenrollen haben sich der neuen Rechtssprechung im Namensrecht jedoch angepasst !
Wappen-Billet.de
M.d.WL
M.d.MWH.
M.d.WL
M.d.MWH.
-
Gast
Hallo Herr Claus J.Billet,
schön das sie nicht nachtragend sind
, ich bin's natürlich auch nicht.
Ihre Anregung ist find ich gut. Kurz, knapp und auf den Punkt gebracht.
Werde ich so übernehmen.
Ich beabsichtige mein neues Wappen in der 'Offene Wappenrolle Heraldische Gemeinschaft Westfalen' eintragen zu lassen.
Da dürfte es wegen den weiblichen Nachkommen eigentlich keine Probleme geben, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Manni
schön das sie nicht nachtragend sind
, ich bin's natürlich auch nicht.Ihre Anregung ist find ich gut. Kurz, knapp und auf den Punkt gebracht.
Werde ich so übernehmen.
Ich beabsichtige mein neues Wappen in der 'Offene Wappenrolle Heraldische Gemeinschaft Westfalen' eintragen zu lassen.
Da dürfte es wegen den weiblichen Nachkommen eigentlich keine Probleme geben, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Manni
- Claus J.Billet
- Stütze des Forums
- Beiträge: 1440
- Registriert: 25.12.2002 15:29
- Wohnort: 70794 Filderstadt
- Kontaktdaten:
hm...
@ Manni
Zitat:
Da dürfte es wegen den weiblichen Nachkommen eigentlich keine Probleme geben, oder?
Nein, soweit mir bekannt ist, nicht !
Zitat:
Da dürfte es wegen den weiblichen Nachkommen eigentlich keine Probleme geben, oder?
Nein, soweit mir bekannt ist, nicht !
Wappen-Billet.de
M.d.WL
M.d.MWH.
M.d.WL
M.d.MWH.