Hallo,
Das Namensrecht in der Bundesrepunlik Deutschland ist mittlerweile recht kompliziert geworden, hat aber dafür auch einige Vorteile hinzugewonnen. Das sogenannte geschlechtsneutrale Namensrecht gilt seit dem 1. April 1994 und bietet dem Ehepaar eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit ist, daß sich die Partner auf einen Namen einigen,
so daß der Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familienname wird.
Es kann aber auch jeder seinen Namen behalten,
allerdings muß spätestens bei Geburt des ersten Kindes der sogenannte Familienname definiert werden.
Auch Ihre Enkel, die ja auch den Namen der Mutter tragen, also Scharf- Schmidberger, können das Wappen der Mutter nutzen. Schwierig wird es dann nur, wenn diese selber eine Ehe eingehen und auch einen Doppelnamen tragen wollen, wie z.B. Scharf-Schmidberger-Müller !
Alle Kinder erhalten den Familiennamen als Nachname, dieser darf jedoch kein Doppelname sein.
Ein Partner kann bei der Hochzeit sich auch einen Doppelnamen geben, die Kombination der Nachnamen von Braut und Bräutigam. Die Reihenfolge der Namen ist frei wählbar. Der Doppelname kann später auch wieder abgelegt werden.
Gruß Manni