Ich habe lange überlegt, ob mein Stolz oder meine Hilfsbereitschaft stärker sind. Falscher Stolz war noch nie mein eigen und deshalb schreibe ich Dir. Denn Du bekamst hier in diesem Forum, dem ich mich sehr verbunden fühle, einen Rat, der Dich viel Geld kosten kann!
Eine Auskunft ist keine Rechtsberatung! Wenn ich aber von etwas keine Ahnung habe, dann sage ich es einfach und deutlich!
Nun zu Dir:
Auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt fragen!
Dieser kann seine Beratungsgebühr nach dem geschätzten Wert berechnen!
Dein Ansprechpartner ist das Nachlassgericht am Wohnort der Verstorbenen!
Nur dort erfährst Du :
a) Erbe vorhanden oder abgewickelt
b) Welche Nachweise für eine Erbberechtigung werden verlangt
VORSICHT:
Ein Erbe verjährt nicht, man kann es verwirken oder ausschlagen. Die Frist für Letztere beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Dir der Todeszeitpunkt bekannt war!
Das heißt:
Du rufst beim Gericht an und sagst: seit 3 Monaten weiß ich ... und ich bin erbberechtigt..
Schön, sagt der Rechtspfleger ..und notiert.. Du bringst die Belege und wirst als Erbe eingesetzt. BINGO – die 6 Monate sind um und Du sitzt auf schönen Rechnungen, weil nämlich die Verwaltung Deines Erbes Geld kostet!
Versuche also in jedem Fall vorab zu klären, was an Vermögen und was an SCHULDEN auf Dich wartet! Man kann eine Erbe nicht nachträglich ausschlagen!
Erbberechtigt sind nur Blutsverwandte!
Ein Vermächtnis ist etwas ganz anderes und bedarf nur des Nachweises, dass Du der Vermächtnisnehmer oder dessen Erbe bist.
Bei weiteren Fragen zum Thema : www.recht.de
Ich werde Dir hier nicht mehr antworten.
Fragen zur Genealogie kannst Du hier stellen.
Irmgard
sorry - ein dummer Fehler : nicht 6 Monate, sondern 6 Wochen beträgt die Ausschlagungsfrist.
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- eiche
- VIP Mitglied
- Beiträge: 228
- Registriert: 19.12.2004 16:58
Hallo,
wie wir ja fast alle festgestellt haben, geht es ja nun doch nicht um ein Erbe, sondern um Familienforschung.
Daher spare ich mir auch auf den letzten Kommentar einzugehen.
Ich halte es auch für bemerkenswert, wenn ein juristischer Laie wie "Frau Irmgard" solche Vorschläge macht. Da die Kenntnis vom Tod der Erblasserin bereits schon mehr als 6 oder 7 Jahre her ist, würdest du auf diesen Ratschlag hin, Kosten und den evtl. Prozess verlieren.
Thomas, ich hoffe nicht dass alles wieder von vorn beginnt, auch sollte hier nicht geholfen werden, nein, nur gerügt.
Eine qualifizierte Rechtsauskunft ist aber immer der bessere Weg wenn es denn um Fragen des Rechts geht. Natürlich muss das auch im richtigen Verhältnis stehen.
Gruß, Eiche
wie wir ja fast alle festgestellt haben, geht es ja nun doch nicht um ein Erbe, sondern um Familienforschung.
Daher spare ich mir auch auf den letzten Kommentar einzugehen.
Ich halte es auch für bemerkenswert, wenn ein juristischer Laie wie "Frau Irmgard" solche Vorschläge macht. Da die Kenntnis vom Tod der Erblasserin bereits schon mehr als 6 oder 7 Jahre her ist, würdest du auf diesen Ratschlag hin, Kosten und den evtl. Prozess verlieren.
Thomas, ich hoffe nicht dass alles wieder von vorn beginnt, auch sollte hier nicht geholfen werden, nein, nur gerügt.
Eine qualifizierte Rechtsauskunft ist aber immer der bessere Weg wenn es denn um Fragen des Rechts geht. Natürlich muss das auch im richtigen Verhältnis stehen.
Gruß, Eiche
Wenn die Klugen immer nachgeben, würden die Dummen eines Tages die Welt regieren!
- GBF
- VIP Mitglied
- Beiträge: 199
- Registriert: 14.04.2004 15:02
Hallo Irmgard,
für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt kann man vorab eine Pauschale, sog. Beratungsgebühr vereinbaren. Wer sich nicht vorher über die Kosten informiert, ist selber schuld. Ich geh ja auch nicht in einen Laden und kaufe ein etwas ohne mich vorher nach dem Preis zu erkundigen. Aber egal, wir sollten hier trotzdem keine Auskünfte geben. Das Erbrecht ist so umfassend, daß man schnell mal eine falsche Auskunft geben kann.
Ich stimme Dir zu, daß hier das Nachlaßgericht zuständig ist. Auch wenn ich zum Teil anderer Meinung bin, werde ich mich an dieser Stelle nicht zur Sache äußern, ich bin ja kein Jurist. Außerdem ist das hier keine Rechtsberatung.
Auf jeden Fall hat sich herausgestellt, daß es hier anscheinend um die Feststellung der Verwandten geht, die erbberechtigt sein können. So habe ich es zumindest verstanden.
Johannes
für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt kann man vorab eine Pauschale, sog. Beratungsgebühr vereinbaren. Wer sich nicht vorher über die Kosten informiert, ist selber schuld. Ich geh ja auch nicht in einen Laden und kaufe ein etwas ohne mich vorher nach dem Preis zu erkundigen. Aber egal, wir sollten hier trotzdem keine Auskünfte geben. Das Erbrecht ist so umfassend, daß man schnell mal eine falsche Auskunft geben kann.
Ich stimme Dir zu, daß hier das Nachlaßgericht zuständig ist. Auch wenn ich zum Teil anderer Meinung bin, werde ich mich an dieser Stelle nicht zur Sache äußern, ich bin ja kein Jurist. Außerdem ist das hier keine Rechtsberatung.
Auf jeden Fall hat sich herausgestellt, daß es hier anscheinend um die Feststellung der Verwandten geht, die erbberechtigt sein können. So habe ich es zumindest verstanden.
Johannes