Anonym schrieb:<br>Erklärung
<br><hr width="25%">Anonym schrieb:<br>Können sie mir bitte die Bedeutung des Namens Pienitz und Lösch schreiben
Pienitz
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Pienitz
Hallo, wer sucht hier nach den gleichen Namen, wie ich? Ich suche auch Daten und Informationen zu meinem Stammbaum. Ich bin ein Pienitz und meine Oma ist eine geborene Lösch. Bitte jum Antwort. mailto: arnfried.pienitz@gmx.de
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Friedhard_Pfeiffer
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Pienitz und Lösch
Hallo,
Lesch bzw. Lösch bedeutet entweder <weich, mile>, vielleicht auch (wendisch: leschnik <Waldbewohner>.
Pienitz gehört wohl zu Pien <Pein, Qual, Strafe>
In beiden Fällen muss man wohl intensive Ahnenforschung betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Lesch bzw. Lösch bedeutet entweder <weich, mile>, vielleicht auch (wendisch: leschnik <Waldbewohner>.
Pienitz gehört wohl zu Pien <Pein, Qual, Strafe>
In beiden Fällen muss man wohl intensive Ahnenforschung betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
- Hendrik_Kutzke
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Re: Lösch
Typisch BahlowFriedhard Pfeiffer hat geschrieben: Lesch bzw. Lösch bedeutet entweder <weich, mile>, vielleicht auch (wendisch: leschnik <Waldbewohner>.
Ich weiß jetzt nicht, wieso hier zwingend aus LÖSCH = LESCH gemacht wurde, aber selbst dann würde ich Bahlows Deutung nicht in jedem Umfeld folgen können.
Lösch ist ein B(Ü)N zu mhd. lösch(e) mnd. losche 'ein feines Leder, kostbares Leder'. Das (Wild)Leder war auf der einen Seite rot und auf der anderen weiß, es wurde vor allem für Bucheinbände verwendet.
(Teil)Quelle: Duden: Familiennamen - Herkunft und Bedeutung.
FN dazu:
LÖSCH, LÖSCHER, LÖSCHNER, LÖSCHMACHER
Hendrik Kutzke
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Irmgard
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- Registriert: 25.12.2002 15:29
Re: Lösch
dazu : rubicoreum = losch, lösch, lasch, los, loiszHendrik Kutzke hat geschrieben:
Lösch ist ein B(Ü)N zu mhd. lösch(e) mnd. losche 'ein feines Leder, kostbares Leder'. Das (Wild)Leder war auf der einen Seite rot und auf der anderen weiß, es wurde vor allem für Bucheinbände verwendet.
weitere Deutung :
1. das Lösch(e) = klein geschlagene Kohlen, welche auf die Schlacken im Vorherde beim Schmelzen geworfen werden, auch Lösch, Lesch.
2. bei den Köhlern, die schwarz gebrannte Erde, mit welcher ein Meiler bedeckt worden ist (dient später als Dünger)
3. Lösche, bei Schlossern und Schmieden, der feine pulverartige Hammerschlag
4) bei den Bäckern wie Löschtrog, ein kleiner Kübel mit Wasser, worin der Kehrwisch abgelöscht wird
5) Lösche, heisst eine in Westpreussen übliche Art Fahrzeug auf Flüssen und Landseen
viele Möglichkeiten für einen Namen und die Löschel hab´ich noch nichtmal..
..Irmgard - danke Hendrik! hätte ich ohne dich nicht nachgesehen!
Zuletzt geändert von Irmgard am 10.12.2005 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Irmgard
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- Registriert: 25.12.2002 15:29
Rubrum
nur Anm: zum roten Leder und seinem Gebrauch, das unschwer die Besonderheit und seinen Wert zeigt, der sicher zu einem eigenständigen Namen führte.
Seit eh und jeh wird bei Gericht das "Deckblatt" in rot gehalten.
Ja, selbst die Tinte war rot und wurde aus seltenen Korallen (manchmal aus gemahlenem Rubin oder Rubelith) oder Pflanzen schon bei den Griechen so hergestellt.
Rot ist die Farbe der höchsten Richter!
Das Rubrum ein Überbleibsel der Zeit ist heute noch einer der Bestandteile des Urteils.
Das Rubrum enthält neben der Eingangsformel ("im Namen des Volkes")
* das Aktenzeichen,
* die Bezeichnung des Gerichts und
* des Spruchkörpers (Bezeichnung der Kammer),
* die Namen der mitwirkenden Richter
* den Tag der letzten mündlichen Verhandlung
* die Bezeichnung der Parteien oder Beteiligten
* und ihrer gesetzlichen Vertreter und Prozessbevollmächtigten
Im Strafverfahren sind der
* Sitzungstag am den das Urteil erkündet wurde,
* statt der Parteien der Angeklagte,
* statt seines Prozessbevollmächtigten sein Verteidigers und
* neben den Richtern auch der der Beamte der Staatsanwaltschaft und der Urkundsbeamte aufzuführen.
Gleichbedeutend zu Rubrum ist die Bezeichnung Urteilskopf.
Spezifische Regelungen finden sich in:
§ 313 Zivilprozessordnung,
§ 117 Verwaltungsgerichtsordnung,
§ 105 Finanzgerichtsordnung,
§ 136 Sozialgerichtsgesetz und
§ 275 Strafprozessordnung)
Seit eh und jeh wird bei Gericht das "Deckblatt" in rot gehalten.
Ja, selbst die Tinte war rot und wurde aus seltenen Korallen (manchmal aus gemahlenem Rubin oder Rubelith) oder Pflanzen schon bei den Griechen so hergestellt.
Rot ist die Farbe der höchsten Richter!
Das Rubrum ein Überbleibsel der Zeit ist heute noch einer der Bestandteile des Urteils.
Das Rubrum enthält neben der Eingangsformel ("im Namen des Volkes")
* das Aktenzeichen,
* die Bezeichnung des Gerichts und
* des Spruchkörpers (Bezeichnung der Kammer),
* die Namen der mitwirkenden Richter
* den Tag der letzten mündlichen Verhandlung
* die Bezeichnung der Parteien oder Beteiligten
* und ihrer gesetzlichen Vertreter und Prozessbevollmächtigten
Im Strafverfahren sind der
* Sitzungstag am den das Urteil erkündet wurde,
* statt der Parteien der Angeklagte,
* statt seines Prozessbevollmächtigten sein Verteidigers und
* neben den Richtern auch der der Beamte der Staatsanwaltschaft und der Urkundsbeamte aufzuführen.
Gleichbedeutend zu Rubrum ist die Bezeichnung Urteilskopf.
Spezifische Regelungen finden sich in:
§ 313 Zivilprozessordnung,
§ 117 Verwaltungsgerichtsordnung,
§ 105 Finanzgerichtsordnung,
§ 136 Sozialgerichtsgesetz und
§ 275 Strafprozessordnung)