Zurek
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Herb
Re: Zurek
Genealogie der Familie Werner Zurek (Szurek) alias Szur oder Schur, Zurek - Eichenau ( Dabrowski /Dombrowski) des Wappens Zur (Szur).
Das Haus Schur (Szur), Zur), de (von) Zurek und Szur/Schur ( polnischer Adel), Wappen Szur. Urkundliches Auftreten im Jahre 1457. Nobilitierung durch König Kasimir von Polen.
Durch welches Kaiserliche, Fürstliche oder Gräfliche Haus einer der Ahnherren derer von Zurek den Freiherrentitel erwarb, läßt sich aufgrund der spärlichen Quellenlage nicht mehr ermitteln. Es existieren nur noch einige handschriftliche Aufzeichnungen (Kopien und Duplikate). Da es sich bei der Familie Zurek um eine slawisierte bzw. polonisierte Familie deutschen Ursprungs handeln dürfte (Zurek = Sauer), dürfte es sicher sein, daß sie den Freiherrentitel schon nach Polen mitbrachte. Aus einem Schreiben des Baron Zurek mit Sr. Hochgeboren J. A. Jablonski in Lwow aus dem Jahre 1742 geht hervor, daß ” zahlreiche Barone aus dem Ausland, zusammen mit den Adeligen Polens allesamt jegliche ”Prerogative” damit verbunden bekamen. Aber jeder ”Schlachtitsch” (ritterlich Geborener) ist außer seinem Range auch noch ein ”Liber Bar ”, das ist der freie Herr, und es gab im Grunde genommen immer den Unterschied zwischen den Baronen und dem (gewöhnlichen) Adel. Das bestätigt auch Dlugosh , der in jeder seiner Beschreibung der adeligen Treffen oder ”Sjeme” (Adelsreichstage), über Prälate, Magnaten, Barone und (gewöhnliche) Adelige sprach.”
Die heutigen (1742) polnischen ”Szlachta - Familien” = Adelsfamilien in Pommern und Westpreußen stammt zum großen Teile aus der polnischen Ritterschaft zu den Zeiten der Kreuzritter , und erklären uns in einigen Maßen die Beziehungen zwischen beiden (westlichen Kreuzrittern und Szlachtizen), die schon länger existieren. Die uralten Szlachtageschlechter (Adelsgeschlechter) führten üblicherweise Doppelfamiliennamen; normalerweise den polnischen Namen und den sogenannten (oft deutschen) Beinamen. Jeder Szachtize wird in deutscher Zunge offiziell anders genannt als in Polnischer Sprache. Das rührt daher, daß die Dörfer, die zum Besitz der Adligen gehörten, zum Teil Doppelnamen besaßen, den offiziellen deutschen Namen und den polnischen Volksnamen. Je nachdem um welches Dorf es sich handelte und welchen Namen es führte, wurden auch die Besitzer desselben genannt, die dort wohnten. Zum Beispiel hieß ein Dorf auf polnisch Dombrowka, wurde es auf Deutsch Eichenau (Ort/Dorf) genannt. So konnte ein adliger Besitzer eines Dorfes diesen Namens ”Dombrowski - Eichenau” heißen. Eine weitere Kategorie schließt den persönlichen Namen und Zu - oder Beinamen ein. Zu solchen Beinamen gehören zum Beispiel ”Szur - Lipinski.” Mannigfaltig sind die Änderungen der Familiennamen und Aussprachen. Aus Ermangelung des diakritischen Zeichens ”.” über dem ”Z” im deutschen, wurde aus dem gleichlautenden ”Sz” und ”Z” mi ”Punkt” über dem ”Z”, (gesprochen wie das ”J” in ”Journal”) die deutsche Aussprache des Buchstaben ”Z” favorisiert.
Als Begründer des Geschlechts ”Schur - Lipinski” von dem sich die ”Szurek/Schurek” - von Eichenau ableiten gilt ein adeliger Szlachtzik , der zusammen mit anderen polnischen Adligen vom polnischen König Kasimir dem Großen (1447 - 1492) für Verdienste in den Kämpfen gegen die Kreuzritter um 1460 das Gut Lipnice in Pommerellen verliehen bekam, mit der Pflicht, die Grenzen des Gebietes der Pommerellen gegen die ”Pommernleute” zu schützen und zu verteidigen. Dieser polnische Adel vermehrte und verbreitete sich in kurzer Zeit und erwarb verschiedene Beinamen: Janta, Kospot, Pych, Roman, Schur(Szur), Wnuck, und Lipinski. Trotz der Benutzung und Führung verschiedener Wappen bildeten die verschiedenen Geschlechter Lipinski einen Verband oder ein Haus (Dom). Es ist hier also nicht die Rede von einer gemeinsamen Herkunft, Sondern von verwandtschaftlichen Beziehungen durch Ehen und Verschwägerungen. Das Geschlecht Schur (Szur - Lipinski) war am nächsten mit dem des Geschlechts Wnuk - Lipinski oder Szur - Lipinski verwandt, auch mit den preußisch - pommerschen Wnuk - Dombrowski (Enkel - von Eichenau).
Seite dem XV. Jahrhundert siedelten die Vertreter des Geschlechts ”Schur - Lipinski” auf dem Territorium des Polnischen Königreiches. Die meisten Mitglieder des Geschlechts lebten auf dem Gebiet des sogenannten ”Prus”, der Königlichen westpreußischen Länder Polens, die auch die pommerellschen Woiewodschaften (Provinzen) einschlossen, sowie in den Kreisen oder Powiats Tschluchowski = Schlochau, Skarszewski, Koszalin, Lembork, Gdansk = Danzig, Trzemeszno und anderen. Andere Vertreter des Geschlechts lebten im Posener Raum, in der Wojewodschaft Gnezno und in der Inowroclauer Wojewodschaft Dobrzyn. Auch gibt es Hinweise über das Leben der Vertreter des Geschlechts Schur - Lipinski in Litauen. Dort heißt das Szur/Zur - Wappen , das in Polen auch Namiot = Zelt gerufen wurde ”Kisiel”, das von der dortigen gleichnamigen Magnatenfamilie aber ebenfalls mit ”Namiot” benannt wird. Es ist zu vermuten, daß das Haus ”Szur” in Diensten des mächtigen Magnatengeschlechts Kisiel stand. Diese Deutung läßt zu, daß das Wappen ”Szur” oder Namiot Verbreitung in den westpreußischen Ländern des Polnischen Reiches finden konnte.
Sr. Hg. Illistrissimus Fürst W.W. Hojalowicz, der bekannte Heraldiker, unterstützt in seinem Buch von 1670 in Wilno mit der Schilderung des Wappens ”Schur/Szur” oder ”Namiot” die Präsenz des Geschlechts in Litauen. Das Geschlecht Schur/Szur - Lipinski´s wurde im Jahre 1843 - 1844 als polnische Adelige anerkannt.
Eine frühe Belehnung des Geschlechts Zurek fand schon im Jahre 1359 unter Kasimir dem Großen statt, der unter seiner Herrschaft für die Ausbreitung des Bauernstandes und die Gründung neuer Städte sorgte, unter Heranziehung deutscher Ansiedler. Nachfolgend eine Lehensurkunde sowie eine Nobilitierungsurkunde des Geschlechts:
Czluchów, 25. September 1359
Im Namen des Herrn, Amen. Was die hochherzige Macht der Könige zu tun gebot, muß auch bei den Nachfahren für immer gültig und unwandelbar bleiben. Wir. Kasimir, von Gottes Gnaden König von Polen, auch Herr und Erbe der Länder Krakau, Sandomir, Sieradz, Leczya, Kujawien, Pommerellen und Rotreußen, verkünden daher durch vorliegende Urkunde, allen Gegenwärtigen und Zukünftigen zur Kenntnis:
Eingedenk der treuen Dienste des edlen Ritters Swanthco Zurek de Szur, die er unserem Vater und Unserer königlichen Majestät Zeit seines Lebens getreulich erwiesen hat, haben Wir seinem Sohn Józef Zurek von Zur, Unserem getreuen Vasall, einen Teil Unseres Besitzes um das Dorf Lipnica gegeben, damit er sich dort weitere Dörfer nach deutschem und Magdeburger Recht errichte, die er und seine ehelichen Nachkommen für immer erblich besitzen sollen.
Und weil lange Zeit trotz vieler aufgewandter Mühen wegen des Hinsterbens der Menschen wie auch wegen der Verwüstung durch Mißernten dort kein Ertrag erzielt werden konnte, haben wir vorgenanntem Józef zur Belohnung seiner treuen Dienste Unser Dorf namens Lipnica mit allem Recht und allen Einkünften, ohne Uns irgend etwas vorzubehalten, zur Versorgung für ihn und seine Nachkommen zu erblichem Besitz für immer gegeben. Außerdem haben Wir ihm aus Unserer besonderen Huld Unseren ganzen Hain und Brachen und aller fließenden Bäche übertragen, und zwar so, daß er dort ringsherum Dörfer ansiedeln, Städte gründen und Gehöfte anlegen kann nach deutschem und Magdeburger Recht und für einen Tag, der ihm zusagt, den Markt ansagen kann. Und dort sollen er und alle seinen ehelichen Nachkommen ständiger Herr und Erbe sein.
Damit aber vorgenannter Józef diesen obenerwähnten Wälder, leichter und bequemer fällen oder die Wüsteneien roden und damit er dortselbst Leute ansiedeln kann, geben Wir allen Ankömmlingen, den jetzigen wie den zukünftigen Siedlern, eine Frist von 20 Jahren und gewähren ihnen solange volle und umfassende Freiheit, wobei Wir sie ausnehmen von all Unseren Abgaben, Steuern, Umlagen, Dienstleistungen, Hand - und Spanndiensten, mit welchen Namen sie auch immer bezeichnet werden. Wir wollen auch, daß keiner von den Richtern, Palatinen, Kastellanen oder Amtsleuten sich herausnehme, über einen Einwohner dieser Dörfer oder einen Bürger dieser Städte zu richten; lediglich der Schulze soll über seine Bauern richten, der Vogt über seine Bürger, und der Erbherr soll sich ausschließlich vor Unserer königlichen Majestät verantworten.
Ferner wollen Wir, daß besagter Jozef oder seine Nachfolger nach Ablauf der Befreiungsfrist bereit sind, Uns zur Verteidigung Unseres Landes mit Lanze und guter Armbrust zu dienen.
Nachfolgend die Nobilitierungsurkunde:
Kazimirus Dei gratia Rex Polonie Magnus dux Lithwanie Russie Prussieque dominus et heres etc. Ad perpetuam rei memoriam Nobili Felix de Zurek et Schur domus Szur Fiodarius et Domino de Lipnica fideli dilecto Gratiam Regiam et fauorem uirtutumque continua incrementa. Et quamuis tu ex tuis predecessoribus Nobile genus suscepisse ac eo pollere cocnouimus Insigniisque more Nobilium armorum frui et gaudere Exigunt tamen a nobis uirtutes et menta fideique constancia quibus in conspectu Maiestatis nostre placere meruisti vt tuam personam morum et uirtutum culmine decoram dignis honorum fastigiis attollamus et insignum intemerate fidei quam ad nostram maiestatem geris tua arma seu clenodia proclamatione Namiot vocitanda apellanda nominanda hoc ordine duximus innouare approbare ratificare confirmare ac eadem innovamus approbamus ratificamus confirmamus tenore presentium mediante teque personamque tuam benemeritam modis omnibus qui nostre Maiestatis Regie Auctoritate spectant et pertinent Nobilidati adiungentes et asscribentes. Itaque infrascripta arma seu Nobilitatis insigna cum tua prole legitima supradicta proclamatione vocitanda hisce modis et figuris designata. In campo rubro tentorium argentei coloris malo aureo nisum tholoque cum strigis aureis tectum in eius cacumine malum aureum et crux aurea superpositi. Super galea etiam corona aurea locata quae desuper brachio cataphracto cum gladio stricto ornata. Galea vero cum quibusdam differentis ligaminum argentei et rubris colorum indifferenter in superiori et inferiori partibus decorata. Et prout huiusnodi aram at insignia pictorum magisterio presentibus sunt depicta pro clariori intuencium certificatione in omnibus et singulis actibus exercitus militaribus pro honore nostro et Regninostri Polonie atque tuo gastare valeas atque possis plaenam et omnimodam damus et largimur facultatem contradictione quorumcunque cessante decernentes authorite nostra Regia quatenus tam in Curia nostra quam extra et vbicunque locorum omnibus et singulis pruiegiis libertatibus immunitazibus honoribus gratiis indultis preeminentiis et exempcionibus de cetero vtaris gaudeas polleas et fruaris quibus quibus alii quicunque militares et Nobiles quarumqunque stirpium et domorum Regni nostri Polonie potiuntur pollent et fruuntur de consuedine vel de Iure non obstantibus quibuscunque Iuribus legibus conswetudinibus vel decretis quibus de nostra certa scientia in assectione prefate Nobilitatis et delacione insignium et armorum prefatorum ac dependentibus ex eisdem in fauorem et ampliorem decorem et exaltacionen tue persone derogamus Leteris itaque fauore Regio et de tante piietatis munere in te Regia nostra munificentia collato glorieris et exultes ac tanot fidelioro studio ad honorem amplitudinem et preuentum et insignitum aspicis munere graciarum. Nulli ergo hominum liceat hanc paginam nostre innovacionis confirmacionis approbacionis Nobilitacionis et concessionis infringere aut ei ausu temerario contraire. Si quis autem in contrarium attemptare presumperit Indignacionem Maiestatis nostrae et penam municipalem derogantibus Nobilium sangwini inflictam se nouerit incursurum. In cuius rei testimonium presentes litteras fieri et sigilli nostri appensione iussiumus communiri. Actum et datum in Ciuitate nostra Gdask feria Sexta in Cratsino Asscensionis domini Ann eiusdem Millesimo quadringentesiomo quinquagesimo septimo.
Realtio Venerabilis Iohannis Lutkonis de Brzezie utriusque Iuris doctoris Sacri Apostolici Palacii causarum auditorum Archidiaconi Gnesensi Regni Polonie Vicecancellarii.
Übersetzung
Kasimir, von Gottes Gnaden König von Polen, Großherzog von Litauen, Herr und Erbe von Rußland und Preußen etc. Zur ewigen Erinnerung an diese Sache möge dem Edlen Feliks von Zurek aus dem Hause Szur, dem treuen und geliebten Vasall und Besitzer von Lipnica, Unsere Königliche Gnade und Gunst sowie ein beständiger Zuwachs an Verdiensten beschieden sein. Und wiewohl wir wissen, daß Euch von Euren Vorfahren her eine adlige Abstammung zugekommen ist, mit der Ihr ausgestattet seid, und daß Ihr nach Art des Adels ein Wappen führt und besitzt, so veranlassen Uns doch Eure Vorzüge und die Standhaftigkeit Eurer Gesinnung und Eurer Treue, womit Ihr vor dem Angesicht Unserer Majestät Unser Wohlgefallen verdient habt, daß Wir Eure Person, die sich durch ein Höchstmaß an Gesittung und Tugend auszeichnet, zu den ihr gebührenden Gipfeln der Ehre emporheben; und zum Zeichen Eurer unverbrüchlichen Treue, die Ihr Unserer Majestät entgegenbringt, haben wir es für gut befunden, Euer Wappen oder Adelsabzeichen gemäß dieser Proklamation ”Namiot” (Zelt) zu nennen, zu heißen und zu rufen, und es mit diesem Erlaß zu bestätigen. Und wir erneuern, bekräftigen, erklären für gültig und bestätigen ebenso durch den Inhalt dieser Urkunde, daß Ihr und Eure Person, die Ihr Euch in jeglicher Weise, die das Ansehen Unserer Königlichen Majestät angeht und betrifft, verdient gemacht habt, dem Adel angehört und zugeschrieben werdet. Daher soll das weiter unten beschriebene Wappen oder Adelsabzeichen, auch für Eure legitime Nachkommenschaft, gemäß der oben erwähnten Proklamation benannt werden, und es soll in folgender Weise und Gestalt gezeichnet sein: In rotem Feld ein silbernes Zelt mit einem goldenen Zeltmast und einer Kuppel mit goldenem Streifen; auf dem Gipfel ein goldener Apfel und ein goldenes Kreuz. Über dem Helm auf der Krone ein gewappneter Arm mit einem Schwert. Oberhalb und unterhalb des Helmes ist er mit Bändern in verschieden wechselnder roter und goldener Farbe verziert. Und so wie das Wappen und Adelsabzeichen in dieser Weise durch die Kunst der Maler in dieser Urkunde abgebildet ist, zur besseren Veranschaulichung für die Betrachter, so geben und erteilen Wir Euch die Erlaubnis, daß Ihr es bei allen und jeglichen militärischen Unternehmungen des Heeres, zu Unserer Ehre, der Unseres Königreichs Polen wie auch zu der Eurigen, tragen dürft und könnt. Dagegen hat jedweder Einspruch zu schweigen, insofern Wir Kraft Unserer Königlichen Autorität sowohl an unserem Hofe als auch außerhalb und allerorten verfügen, daß Ihr Euch im übrigen aller und jeglicher Privilegien, Freiheiten, Vergünstigungen, ehren, Gnaden, Nachsichten, Vorrechte und Ausnahmen bedient, erfreut, sie genießt und gebraucht, welche allen anderen Rittern und Edelleuten jeglicher Geschlechter und Adelshäuser in Unserem Königreich Polen zustehen, und die sie genießen und gebrauchen, sei es nach Gewohnheit oder von Rechts wegen. Dem sollen auch keinerlei Rechte, Gesetze, Gewohnheiten oder Erlasse entgegenstehen, welche Wir daher hinsichtlich der erwähnten Erhebung in den Adelsstand und der Verleihung der dazugehörigen Insignien und Wappen und aller Dinge, die damit in Zusammenhang stehen, mit vollem wissen außer Kraft setzen zugunsten der größeren Ehre und Erhöhung Eurer Person. Möget Ihr Euch also der Königlichen Gunst erfreuen, möget Ihr euch rühmen und glücklich preisen über das Geschenk einer solchen Güte, das Euch durch Unsere Königliche Freigebigkeit gewährt wurde; und euer Streben soll sich ,mit desto treuerem Eifer auf die Ehre, die Größe und den Nutzen für Uns und Unser Königreich Polen ausrichten und erstarken, je reicher Ihr Euch mit Gnadenerweisen beschenkt und ausgezeichnet seht. Niemand darf es sich also erlauben, gegen diese Nobilitation und Begünstigung zu verstoßen, oder es wagen, sich tollkühn darüber hinwegzusetzen. Wenn jedoch jemand sich unterstehen sollte, ihr zuwiderzuhandeln, so soll er wissen, daß er den Zorn Unserer Majestät und die Strafe der Stadt zu erwarten hat, welche denen auferlegt wird, die das Blut der Adligen in Frage stellen. Zum Zeugnis dessen haben wir befohlen, die vorliegende Urkunde ausfertigen und durch die Anhängung Unseres Siegels bestätigen zu lassen.
Geschehen und gegeben in unserer Stadt Danzig am Freitag nach Christi Himmelfahrt im Jahre des Herrn 1457.
Bericht durch Ehrwürden Johannes Lutko von Brzez(ie), Doktor beider Rechte, Auditor in Angelegenheiten des Heiligen Apostolischen Palastes, Erzdiakon von Gnesen und Vizekanzler des Königreichs Polen.
Erwähnung der treuen Dienste des edlen Ritters Swanthco Zurek de Szur
Józef Zurek von Zur, Übereignung des Dorfes Lipnica am 25. September 1359
Nobilitierung des Edlen Feliks von Zurek aus dem Hause Szur, dem treuen und geliebten Vasall und Besitzer von Lipnica am Freitag nach Christi Himmelfahrt im Jahre des Herrn 1457.
Das Haus Schur (Szur), Zur), de (von) Zurek und Szur/Schur ( polnischer Adel), Wappen Szur. Urkundliches Auftreten im Jahre 1457. Nobilitierung durch König Kasimir von Polen.
Durch welches Kaiserliche, Fürstliche oder Gräfliche Haus einer der Ahnherren derer von Zurek den Freiherrentitel erwarb, läßt sich aufgrund der spärlichen Quellenlage nicht mehr ermitteln. Es existieren nur noch einige handschriftliche Aufzeichnungen (Kopien und Duplikate). Da es sich bei der Familie Zurek um eine slawisierte bzw. polonisierte Familie deutschen Ursprungs handeln dürfte (Zurek = Sauer), dürfte es sicher sein, daß sie den Freiherrentitel schon nach Polen mitbrachte. Aus einem Schreiben des Baron Zurek mit Sr. Hochgeboren J. A. Jablonski in Lwow aus dem Jahre 1742 geht hervor, daß ” zahlreiche Barone aus dem Ausland, zusammen mit den Adeligen Polens allesamt jegliche ”Prerogative” damit verbunden bekamen. Aber jeder ”Schlachtitsch” (ritterlich Geborener) ist außer seinem Range auch noch ein ”Liber Bar ”, das ist der freie Herr, und es gab im Grunde genommen immer den Unterschied zwischen den Baronen und dem (gewöhnlichen) Adel. Das bestätigt auch Dlugosh , der in jeder seiner Beschreibung der adeligen Treffen oder ”Sjeme” (Adelsreichstage), über Prälate, Magnaten, Barone und (gewöhnliche) Adelige sprach.”
Die heutigen (1742) polnischen ”Szlachta - Familien” = Adelsfamilien in Pommern und Westpreußen stammt zum großen Teile aus der polnischen Ritterschaft zu den Zeiten der Kreuzritter , und erklären uns in einigen Maßen die Beziehungen zwischen beiden (westlichen Kreuzrittern und Szlachtizen), die schon länger existieren. Die uralten Szlachtageschlechter (Adelsgeschlechter) führten üblicherweise Doppelfamiliennamen; normalerweise den polnischen Namen und den sogenannten (oft deutschen) Beinamen. Jeder Szachtize wird in deutscher Zunge offiziell anders genannt als in Polnischer Sprache. Das rührt daher, daß die Dörfer, die zum Besitz der Adligen gehörten, zum Teil Doppelnamen besaßen, den offiziellen deutschen Namen und den polnischen Volksnamen. Je nachdem um welches Dorf es sich handelte und welchen Namen es führte, wurden auch die Besitzer desselben genannt, die dort wohnten. Zum Beispiel hieß ein Dorf auf polnisch Dombrowka, wurde es auf Deutsch Eichenau (Ort/Dorf) genannt. So konnte ein adliger Besitzer eines Dorfes diesen Namens ”Dombrowski - Eichenau” heißen. Eine weitere Kategorie schließt den persönlichen Namen und Zu - oder Beinamen ein. Zu solchen Beinamen gehören zum Beispiel ”Szur - Lipinski.” Mannigfaltig sind die Änderungen der Familiennamen und Aussprachen. Aus Ermangelung des diakritischen Zeichens ”.” über dem ”Z” im deutschen, wurde aus dem gleichlautenden ”Sz” und ”Z” mi ”Punkt” über dem ”Z”, (gesprochen wie das ”J” in ”Journal”) die deutsche Aussprache des Buchstaben ”Z” favorisiert.
Als Begründer des Geschlechts ”Schur - Lipinski” von dem sich die ”Szurek/Schurek” - von Eichenau ableiten gilt ein adeliger Szlachtzik , der zusammen mit anderen polnischen Adligen vom polnischen König Kasimir dem Großen (1447 - 1492) für Verdienste in den Kämpfen gegen die Kreuzritter um 1460 das Gut Lipnice in Pommerellen verliehen bekam, mit der Pflicht, die Grenzen des Gebietes der Pommerellen gegen die ”Pommernleute” zu schützen und zu verteidigen. Dieser polnische Adel vermehrte und verbreitete sich in kurzer Zeit und erwarb verschiedene Beinamen: Janta, Kospot, Pych, Roman, Schur(Szur), Wnuck, und Lipinski. Trotz der Benutzung und Führung verschiedener Wappen bildeten die verschiedenen Geschlechter Lipinski einen Verband oder ein Haus (Dom). Es ist hier also nicht die Rede von einer gemeinsamen Herkunft, Sondern von verwandtschaftlichen Beziehungen durch Ehen und Verschwägerungen. Das Geschlecht Schur (Szur - Lipinski) war am nächsten mit dem des Geschlechts Wnuk - Lipinski oder Szur - Lipinski verwandt, auch mit den preußisch - pommerschen Wnuk - Dombrowski (Enkel - von Eichenau).
Seite dem XV. Jahrhundert siedelten die Vertreter des Geschlechts ”Schur - Lipinski” auf dem Territorium des Polnischen Königreiches. Die meisten Mitglieder des Geschlechts lebten auf dem Gebiet des sogenannten ”Prus”, der Königlichen westpreußischen Länder Polens, die auch die pommerellschen Woiewodschaften (Provinzen) einschlossen, sowie in den Kreisen oder Powiats Tschluchowski = Schlochau, Skarszewski, Koszalin, Lembork, Gdansk = Danzig, Trzemeszno und anderen. Andere Vertreter des Geschlechts lebten im Posener Raum, in der Wojewodschaft Gnezno und in der Inowroclauer Wojewodschaft Dobrzyn. Auch gibt es Hinweise über das Leben der Vertreter des Geschlechts Schur - Lipinski in Litauen. Dort heißt das Szur/Zur - Wappen , das in Polen auch Namiot = Zelt gerufen wurde ”Kisiel”, das von der dortigen gleichnamigen Magnatenfamilie aber ebenfalls mit ”Namiot” benannt wird. Es ist zu vermuten, daß das Haus ”Szur” in Diensten des mächtigen Magnatengeschlechts Kisiel stand. Diese Deutung läßt zu, daß das Wappen ”Szur” oder Namiot Verbreitung in den westpreußischen Ländern des Polnischen Reiches finden konnte.
Sr. Hg. Illistrissimus Fürst W.W. Hojalowicz, der bekannte Heraldiker, unterstützt in seinem Buch von 1670 in Wilno mit der Schilderung des Wappens ”Schur/Szur” oder ”Namiot” die Präsenz des Geschlechts in Litauen. Das Geschlecht Schur/Szur - Lipinski´s wurde im Jahre 1843 - 1844 als polnische Adelige anerkannt.
Eine frühe Belehnung des Geschlechts Zurek fand schon im Jahre 1359 unter Kasimir dem Großen statt, der unter seiner Herrschaft für die Ausbreitung des Bauernstandes und die Gründung neuer Städte sorgte, unter Heranziehung deutscher Ansiedler. Nachfolgend eine Lehensurkunde sowie eine Nobilitierungsurkunde des Geschlechts:
Czluchów, 25. September 1359
Im Namen des Herrn, Amen. Was die hochherzige Macht der Könige zu tun gebot, muß auch bei den Nachfahren für immer gültig und unwandelbar bleiben. Wir. Kasimir, von Gottes Gnaden König von Polen, auch Herr und Erbe der Länder Krakau, Sandomir, Sieradz, Leczya, Kujawien, Pommerellen und Rotreußen, verkünden daher durch vorliegende Urkunde, allen Gegenwärtigen und Zukünftigen zur Kenntnis:
Eingedenk der treuen Dienste des edlen Ritters Swanthco Zurek de Szur, die er unserem Vater und Unserer königlichen Majestät Zeit seines Lebens getreulich erwiesen hat, haben Wir seinem Sohn Józef Zurek von Zur, Unserem getreuen Vasall, einen Teil Unseres Besitzes um das Dorf Lipnica gegeben, damit er sich dort weitere Dörfer nach deutschem und Magdeburger Recht errichte, die er und seine ehelichen Nachkommen für immer erblich besitzen sollen.
Und weil lange Zeit trotz vieler aufgewandter Mühen wegen des Hinsterbens der Menschen wie auch wegen der Verwüstung durch Mißernten dort kein Ertrag erzielt werden konnte, haben wir vorgenanntem Józef zur Belohnung seiner treuen Dienste Unser Dorf namens Lipnica mit allem Recht und allen Einkünften, ohne Uns irgend etwas vorzubehalten, zur Versorgung für ihn und seine Nachkommen zu erblichem Besitz für immer gegeben. Außerdem haben Wir ihm aus Unserer besonderen Huld Unseren ganzen Hain und Brachen und aller fließenden Bäche übertragen, und zwar so, daß er dort ringsherum Dörfer ansiedeln, Städte gründen und Gehöfte anlegen kann nach deutschem und Magdeburger Recht und für einen Tag, der ihm zusagt, den Markt ansagen kann. Und dort sollen er und alle seinen ehelichen Nachkommen ständiger Herr und Erbe sein.
Damit aber vorgenannter Józef diesen obenerwähnten Wälder, leichter und bequemer fällen oder die Wüsteneien roden und damit er dortselbst Leute ansiedeln kann, geben Wir allen Ankömmlingen, den jetzigen wie den zukünftigen Siedlern, eine Frist von 20 Jahren und gewähren ihnen solange volle und umfassende Freiheit, wobei Wir sie ausnehmen von all Unseren Abgaben, Steuern, Umlagen, Dienstleistungen, Hand - und Spanndiensten, mit welchen Namen sie auch immer bezeichnet werden. Wir wollen auch, daß keiner von den Richtern, Palatinen, Kastellanen oder Amtsleuten sich herausnehme, über einen Einwohner dieser Dörfer oder einen Bürger dieser Städte zu richten; lediglich der Schulze soll über seine Bauern richten, der Vogt über seine Bürger, und der Erbherr soll sich ausschließlich vor Unserer königlichen Majestät verantworten.
Ferner wollen Wir, daß besagter Jozef oder seine Nachfolger nach Ablauf der Befreiungsfrist bereit sind, Uns zur Verteidigung Unseres Landes mit Lanze und guter Armbrust zu dienen.
Nachfolgend die Nobilitierungsurkunde:
Kazimirus Dei gratia Rex Polonie Magnus dux Lithwanie Russie Prussieque dominus et heres etc. Ad perpetuam rei memoriam Nobili Felix de Zurek et Schur domus Szur Fiodarius et Domino de Lipnica fideli dilecto Gratiam Regiam et fauorem uirtutumque continua incrementa. Et quamuis tu ex tuis predecessoribus Nobile genus suscepisse ac eo pollere cocnouimus Insigniisque more Nobilium armorum frui et gaudere Exigunt tamen a nobis uirtutes et menta fideique constancia quibus in conspectu Maiestatis nostre placere meruisti vt tuam personam morum et uirtutum culmine decoram dignis honorum fastigiis attollamus et insignum intemerate fidei quam ad nostram maiestatem geris tua arma seu clenodia proclamatione Namiot vocitanda apellanda nominanda hoc ordine duximus innouare approbare ratificare confirmare ac eadem innovamus approbamus ratificamus confirmamus tenore presentium mediante teque personamque tuam benemeritam modis omnibus qui nostre Maiestatis Regie Auctoritate spectant et pertinent Nobilidati adiungentes et asscribentes. Itaque infrascripta arma seu Nobilitatis insigna cum tua prole legitima supradicta proclamatione vocitanda hisce modis et figuris designata. In campo rubro tentorium argentei coloris malo aureo nisum tholoque cum strigis aureis tectum in eius cacumine malum aureum et crux aurea superpositi. Super galea etiam corona aurea locata quae desuper brachio cataphracto cum gladio stricto ornata. Galea vero cum quibusdam differentis ligaminum argentei et rubris colorum indifferenter in superiori et inferiori partibus decorata. Et prout huiusnodi aram at insignia pictorum magisterio presentibus sunt depicta pro clariori intuencium certificatione in omnibus et singulis actibus exercitus militaribus pro honore nostro et Regninostri Polonie atque tuo gastare valeas atque possis plaenam et omnimodam damus et largimur facultatem contradictione quorumcunque cessante decernentes authorite nostra Regia quatenus tam in Curia nostra quam extra et vbicunque locorum omnibus et singulis pruiegiis libertatibus immunitazibus honoribus gratiis indultis preeminentiis et exempcionibus de cetero vtaris gaudeas polleas et fruaris quibus quibus alii quicunque militares et Nobiles quarumqunque stirpium et domorum Regni nostri Polonie potiuntur pollent et fruuntur de consuedine vel de Iure non obstantibus quibuscunque Iuribus legibus conswetudinibus vel decretis quibus de nostra certa scientia in assectione prefate Nobilitatis et delacione insignium et armorum prefatorum ac dependentibus ex eisdem in fauorem et ampliorem decorem et exaltacionen tue persone derogamus Leteris itaque fauore Regio et de tante piietatis munere in te Regia nostra munificentia collato glorieris et exultes ac tanot fidelioro studio ad honorem amplitudinem et preuentum et insignitum aspicis munere graciarum. Nulli ergo hominum liceat hanc paginam nostre innovacionis confirmacionis approbacionis Nobilitacionis et concessionis infringere aut ei ausu temerario contraire. Si quis autem in contrarium attemptare presumperit Indignacionem Maiestatis nostrae et penam municipalem derogantibus Nobilium sangwini inflictam se nouerit incursurum. In cuius rei testimonium presentes litteras fieri et sigilli nostri appensione iussiumus communiri. Actum et datum in Ciuitate nostra Gdask feria Sexta in Cratsino Asscensionis domini Ann eiusdem Millesimo quadringentesiomo quinquagesimo septimo.
Realtio Venerabilis Iohannis Lutkonis de Brzezie utriusque Iuris doctoris Sacri Apostolici Palacii causarum auditorum Archidiaconi Gnesensi Regni Polonie Vicecancellarii.
Übersetzung
Kasimir, von Gottes Gnaden König von Polen, Großherzog von Litauen, Herr und Erbe von Rußland und Preußen etc. Zur ewigen Erinnerung an diese Sache möge dem Edlen Feliks von Zurek aus dem Hause Szur, dem treuen und geliebten Vasall und Besitzer von Lipnica, Unsere Königliche Gnade und Gunst sowie ein beständiger Zuwachs an Verdiensten beschieden sein. Und wiewohl wir wissen, daß Euch von Euren Vorfahren her eine adlige Abstammung zugekommen ist, mit der Ihr ausgestattet seid, und daß Ihr nach Art des Adels ein Wappen führt und besitzt, so veranlassen Uns doch Eure Vorzüge und die Standhaftigkeit Eurer Gesinnung und Eurer Treue, womit Ihr vor dem Angesicht Unserer Majestät Unser Wohlgefallen verdient habt, daß Wir Eure Person, die sich durch ein Höchstmaß an Gesittung und Tugend auszeichnet, zu den ihr gebührenden Gipfeln der Ehre emporheben; und zum Zeichen Eurer unverbrüchlichen Treue, die Ihr Unserer Majestät entgegenbringt, haben wir es für gut befunden, Euer Wappen oder Adelsabzeichen gemäß dieser Proklamation ”Namiot” (Zelt) zu nennen, zu heißen und zu rufen, und es mit diesem Erlaß zu bestätigen. Und wir erneuern, bekräftigen, erklären für gültig und bestätigen ebenso durch den Inhalt dieser Urkunde, daß Ihr und Eure Person, die Ihr Euch in jeglicher Weise, die das Ansehen Unserer Königlichen Majestät angeht und betrifft, verdient gemacht habt, dem Adel angehört und zugeschrieben werdet. Daher soll das weiter unten beschriebene Wappen oder Adelsabzeichen, auch für Eure legitime Nachkommenschaft, gemäß der oben erwähnten Proklamation benannt werden, und es soll in folgender Weise und Gestalt gezeichnet sein: In rotem Feld ein silbernes Zelt mit einem goldenen Zeltmast und einer Kuppel mit goldenem Streifen; auf dem Gipfel ein goldener Apfel und ein goldenes Kreuz. Über dem Helm auf der Krone ein gewappneter Arm mit einem Schwert. Oberhalb und unterhalb des Helmes ist er mit Bändern in verschieden wechselnder roter und goldener Farbe verziert. Und so wie das Wappen und Adelsabzeichen in dieser Weise durch die Kunst der Maler in dieser Urkunde abgebildet ist, zur besseren Veranschaulichung für die Betrachter, so geben und erteilen Wir Euch die Erlaubnis, daß Ihr es bei allen und jeglichen militärischen Unternehmungen des Heeres, zu Unserer Ehre, der Unseres Königreichs Polen wie auch zu der Eurigen, tragen dürft und könnt. Dagegen hat jedweder Einspruch zu schweigen, insofern Wir Kraft Unserer Königlichen Autorität sowohl an unserem Hofe als auch außerhalb und allerorten verfügen, daß Ihr Euch im übrigen aller und jeglicher Privilegien, Freiheiten, Vergünstigungen, ehren, Gnaden, Nachsichten, Vorrechte und Ausnahmen bedient, erfreut, sie genießt und gebraucht, welche allen anderen Rittern und Edelleuten jeglicher Geschlechter und Adelshäuser in Unserem Königreich Polen zustehen, und die sie genießen und gebrauchen, sei es nach Gewohnheit oder von Rechts wegen. Dem sollen auch keinerlei Rechte, Gesetze, Gewohnheiten oder Erlasse entgegenstehen, welche Wir daher hinsichtlich der erwähnten Erhebung in den Adelsstand und der Verleihung der dazugehörigen Insignien und Wappen und aller Dinge, die damit in Zusammenhang stehen, mit vollem wissen außer Kraft setzen zugunsten der größeren Ehre und Erhöhung Eurer Person. Möget Ihr Euch also der Königlichen Gunst erfreuen, möget Ihr euch rühmen und glücklich preisen über das Geschenk einer solchen Güte, das Euch durch Unsere Königliche Freigebigkeit gewährt wurde; und euer Streben soll sich ,mit desto treuerem Eifer auf die Ehre, die Größe und den Nutzen für Uns und Unser Königreich Polen ausrichten und erstarken, je reicher Ihr Euch mit Gnadenerweisen beschenkt und ausgezeichnet seht. Niemand darf es sich also erlauben, gegen diese Nobilitation und Begünstigung zu verstoßen, oder es wagen, sich tollkühn darüber hinwegzusetzen. Wenn jedoch jemand sich unterstehen sollte, ihr zuwiderzuhandeln, so soll er wissen, daß er den Zorn Unserer Majestät und die Strafe der Stadt zu erwarten hat, welche denen auferlegt wird, die das Blut der Adligen in Frage stellen. Zum Zeugnis dessen haben wir befohlen, die vorliegende Urkunde ausfertigen und durch die Anhängung Unseres Siegels bestätigen zu lassen.
Geschehen und gegeben in unserer Stadt Danzig am Freitag nach Christi Himmelfahrt im Jahre des Herrn 1457.
Bericht durch Ehrwürden Johannes Lutko von Brzez(ie), Doktor beider Rechte, Auditor in Angelegenheiten des Heiligen Apostolischen Palastes, Erzdiakon von Gnesen und Vizekanzler des Königreichs Polen.
Erwähnung der treuen Dienste des edlen Ritters Swanthco Zurek de Szur
Józef Zurek von Zur, Übereignung des Dorfes Lipnica am 25. September 1359
Nobilitierung des Edlen Feliks von Zurek aus dem Hause Szur, dem treuen und geliebten Vasall und Besitzer von Lipnica am Freitag nach Christi Himmelfahrt im Jahre des Herrn 1457.