Grüß Gott !
Nach dem ich im Forum neu bin möchte ich einmal mit einer
Frage aufwarten. Könnte mir jemand erklären von was sich der
Name BURST ableitet ?
Soweit ich bis jetzt erfahren habe dürften meine Vorfahren und
damit auch der Name über die Schweiz und in weiterer Folge über
Württemberg nach Österreich gekommen sein.
Es existiert anscheinend auch ein oder mehrere (?) Wappen der
Familie Burst. Es gibt definitiv eines das aus der Schweiz kommt (Dieses
wurde mir von meinem Großvater vererbt !). Über die anderen, möglicher-
weise aber nur Varianten davon, weis ich nichts näheres.
Schöne Grüße
Wheely
BURST
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Wheely
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Re: BURST
Burst: zu (mhd.) burst "Borste"Wheely hat geschrieben:Könnte mir jemand erklären von was sich der
Name BURST ableitet ?
Soweit ich bis jetzt erfahren habe dürften meine Vorfahren und
damit auch der Name über die Schweiz und in weiterer Folge über
Württemberg nach Österreich gekommen sein.
1.) als ÜN z.B. für einen Menschen mit borstigen Haaren.
2.) BÜN Bürstenmacher
zu 1.) siehe auch: http://www.familie-greve.de/modules.php ... file=index
Hendrik KutzkeChristian Benz hat geschrieben: Borst und Burst sind die althochdeutschen Wörter für "Borste" (im Mittelhochdeutschen Burste, Bürste und Borste - hier neben "Borste" auch in der Bedeutung von "Bürste" oder "Stachel"). Burst ist daher ein Übername der einen Menschen mit borstigen Haaren gemeint hat.
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Irmgard
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Re: BURST
ich bin für Herkunftsname zu 88239 Wangen-Bürsten
nun würde mich ja mal interessieren, ob der Name in seiner Schreibweise gleich blieb oder einmal eine Änderung erfuhr.
Wie weit reicht die Ahnenforschung zurück?
Zu den Wappen haben dir ja schon die Fachleute geantwortet.
Allerdings: nur weil du das Wappen vom Opa hast, muss es nicht euer sein.
Erst wenn du die Wappenannahme belegen kannst, kannst du sagen : es ist unser.
Bis dahin ist es ein Wappen auf den Namen Burst.
Lass dich mal von den Heraldikern aufklären, wie gerne gerade im 19. Jahrhd. Wappen fälschlich und unberechtigt angenommen wurden.
netten Gruß.. Irmgard
Nachtrag: es gibt im PLZ Bereich 8 noch 2 weitere Orte die namengebend gewesen sein können.
nun würde mich ja mal interessieren, ob der Name in seiner Schreibweise gleich blieb oder einmal eine Änderung erfuhr.
Wie weit reicht die Ahnenforschung zurück?
Zu den Wappen haben dir ja schon die Fachleute geantwortet.
Allerdings: nur weil du das Wappen vom Opa hast, muss es nicht euer sein.
Erst wenn du die Wappenannahme belegen kannst, kannst du sagen : es ist unser.
Bis dahin ist es ein Wappen auf den Namen Burst.
Lass dich mal von den Heraldikern aufklären, wie gerne gerade im 19. Jahrhd. Wappen fälschlich und unberechtigt angenommen wurden.
netten Gruß.. Irmgard
Nachtrag: es gibt im PLZ Bereich 8 noch 2 weitere Orte die namengebend gewesen sein können.
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Re: BURST
steht schlecht damit, weil Burz = Burkhard.Thorben hat geschrieben:ich hätt noch eine idee:
wie stehts mit Burst als patronym zu Burkhard?
(Burz und Burst ist ein feiner Unterschied, in gewissen Fällen kann man zwar "tz" = "z" setzen, aber nicht "st" = "z".)
Hendrik Kutzke
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Re: BURST
Ein FN ist immer in seinem Umfeld zu betrachten.Irmgard hat geschrieben:ich bin für Herkunftsname zu 88239 Wangen-Bürsten
Nachtrag: es gibt im PLZ Bereich 8 noch 2 weitere Orte die namengebend gewesen sein können.
Die Vorgabe war: Österreich und Schweiz.
In diesem Umfeld wurde Burst für das Haupthaar von Mensch und Tier gebraucht.; daher 1.).
Sehr wohl ist auch an ein 3.) ÖN oder vielleicht an ein ON zu denken,
weil in diesem Umfeld Burst auch = ein kurzes, borstiges, hartes Gras bedeutete.
Weiterhin aber auch Waldlichtungen mit borstigem Gestrüpp oder unbrauchbaren Bäumen (mehr oder weniger kahle Flächen).
Solche Örtlichkeiten wurden dann als Burst bezeichnet. (Mehrfach zu finden in Österreich und der Schweiz.)
Also nichts mit PLZ Bereich 8
Hendrik Kutzke
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Wheely
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Re: BURST
Hallo !
Das sind doch schon mal Antworten mit denen man etwas anfangen kann.
Betreffend Wappen ist mir schon bewußt "Namensgleichheit ist nicht gleich Wappengleichheit",
d.h. Auch wenn der Name der Gleiche ist, berechtigt er noch nicht zur Führung des Wappens mit diesem
Namen, solange die Abstammung aus dem Geschlecht nicht nachvollziehbar ist.
Danke an alle für die Erklärungen !
Wheely
Das sind doch schon mal Antworten mit denen man etwas anfangen kann.
Betreffend Wappen ist mir schon bewußt "Namensgleichheit ist nicht gleich Wappengleichheit",
d.h. Auch wenn der Name der Gleiche ist, berechtigt er noch nicht zur Führung des Wappens mit diesem
Namen, solange die Abstammung aus dem Geschlecht nicht nachvollziehbar ist.
Danke an alle für die Erklärungen !
Wheely