http://www.nhv-ahnenforschung.de/Famili ... nerung.htm

jagrundus hat geschrieben:Hallo Claus
prima Seite,habe wieder etwas gelernt![]()
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Nee Grundus, ich habe nicht recht!grundus hat geschrieben:Du hast recht.![]()
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Ich muss zugeben, habe es erst beim dritten mal durchlesen gemerkt.
Sehr schön kann man es z.B. hier nachlesen: http://www.jeddeloh.com/index.php?site=geschichteHans Pettelkau hat geschrieben:Sobald eine Zuheirat statt gefunden hat, wurde automatisch der Familienname des Bräutigams in den Namen des Hofes verändert. Gleiches galt auch für einen Pächter der einen Hof übernahm.
Horst zu Jeddeloh hat geschrieben:Der Familienname blieb auf dem Hof (mit nur ganz wenigen Ausnahmen). Das bedeutet, dass eigentlich der Familienname ein Hofname war oder andersherum gesagt, der Hofname war zugleich Familienname. Bei einer Einheirat nahm der Einheiratende den Hof- oder Familiennamen seiner Frau an. Manchmal deutete der Pastor in Kirchenbucheinträgen auch an, dass der Ehemann „nur" eingeheiratet hat, wenn er notiert: „Ahlert Hollje, eigentlich Hobbeken". Ahlert Hollje war also ein geborener Hobbeken.