Heraldik – Teil IV

Von Claus J. Billet

Die vorgenannten Wappengestaltungen sind nur Beispiel für die vielfältigen Möglichkeiten. Komplizierter wird es natürlich wenn eine entsprechende Anzahl von wappenführenden Familien sich in einem Großwappen vereinen wollen.Beim Entwerfen von Wappen sind natürlich einige zeichnerische Grundsätze sowie heraldische Regeln zu beachten.Das Vollwappen gliedert sich auf in Wappenschild und Oberwappen.
Das Oberwappen beinhaltet den Helm und die Helmzier.

Fangen wir einfach mal oben an:

Der Helm.

Die in der Heraldik aufgezeigten Helmformen unterscheiden sich nicht nur in der Form als solcher, sondern sie drücken auch ihre Zeit aus.

Der Topfhelm wurde in der Zeit des 12. Jh. getragen und stellt den in der Heraldik gezeichneten ältesten Helm dar. Sein besonderes Merkmal ist die abgeflachte Kopfplatte.

Der Kübelhelm ist in der Zeit vom 13. Jh. bis ca. 14. Jh. anzusiedeln.
Dieser war schon mehr der Kopfform angepasst und hatte eine gewölbte Kopfplatte die aus mehreren Teilen (schmiedetechnisch) zusammengesetzt war.
Der Stechhelm, ( 14. – 15. Jh. )genannt nach seinem etwas hervorgezogenen Gesichtsschutz, war in der Kopfplatte etwas flacher gehalten und hatte als erster Helm einen Halsschutz. Die vorigen Helme saßen lediglich auf dem Schädel, während hier eine Verbindung zum Körper gesucht wurde.Der Bügelhelm ( ab ca. 16. Jh. ) war die technische Weiterentwicklung des Stechhelms. Hier war der Hals und die Schulter teilweise mit einbezogen.
Das besondere Merkmal war jedoch der Gesichtsschutz. Erstmalig wurde das Gesichtsfeld erweitert und durch Spannbügel überbrückt und geschützt.

Hier ist also darauf zu achten welche Helmform wir in unserer Wappenzeichnung berücksichtigen müßen. Das heißt:
Wenn die Ahnenreihe des Wappenstifters sich auf einen Vorfahren aus dem 14. Jh. zurückführen lässt, kann er den Stechhelm in der Zeichnung aufführen. Dieser ist auch der heute noch gebräuchlichste Helm in der Heraldik.
Den Bügelhelm können wir nur einsetzen wenn wir nachweisen können, dass im Stammbaum der Familie ein geadelter Vorfahre auftaucht.
Grundsätzlich bleibt der Bügelhelm in der Heraldik dem Adel vorbehalten.

Die Helmzier:
Hier muß darauf geachtet werden, dass in der zeichnerischen Darstellung immer die Blickrichtung des Helms entscheidend ist. Ist der Helm nach rechts gewendet muß auch die Helmzier nach rechts gewendet sein.
Leider findet man in Sammlungen des öfteren noch Abbildungen von Wappen bei denen der Helm nach rechts gewendet ist, die Helmzier aber nach vorne ausgerichtet ist. Dies ist nach heraldischen und zeichnerischen Grundsätzen falsch. Auch sollte in der Darstellung die Helmzier immer fest mit dem Helm verbunden sein und nicht freischwebend “umhergeistern”.
Die in manchen Sammlungen dargestellte “freischwebende” Helmzier ist meist englischen Ursprungs. In England war es üblich die Helmzier in der zeichnerischen Gestaltung “schwebend” darzustellen. Diese meist als Wulst dargestellte “Crest” wird auch häufig als “Badge” ohne Schild verwendet.
Im tatsächlichen Turniergebrauch waren die vielgestalteten Helmzierden aus Leinen und leichtem Drahtgeflecht oder anderen Materialien fest mit dem Helm verbunden. Naturgemäß war nach einem Kampf nicht mehr viel davon übrig und musste ersetzt werden. Auch waren diese in der tatsächlichen Größe nicht mit der in der heutigen zeichnerischen heraldischen Wiedergabe zu vergleichen.
Die Größenverhältnisse der Darstellungen haben sich mit Beginn des 16. Jh. erst zu dem noch heute üblichen Zeichenstil gefestigt.