- Die schwierigste Hürde ist der Wappenstifter selbst. Seine Wünsche werden letztendlich immer zum Tragen kommen, auch wenn es dem heraldisch Tätigen noch so gegen seine Empfindungen geht. Allerdings muss hier als Maxime von jedem akzeptiert werden: Geht das Durchsetzungsvermögen des Wappenstifters so weit, dass bei Ausführung seiner „speziellen Wünsche“ das Wappen fern jederordentlichen heraldischen Formgebung steht, dann kann und darf einer Eintragung in die Wappenrolle nicht stattgegeben werden.
- Gegen die Verwendung traditioneller Elemente (insbesondere aus Wappen, die bereits in der Familie geführt wurden) ist im Grundsatz dann nichts einzuwenden, sofern die Symbolik sich dafür eignet – z. B. bei redenden Emblemen für den Familiennamen oder anderweitig passender Auslegung eines Symbols.
- Der redenden Namensumsetzung im neuen Wappen ist Vorrang einzuräumen. Allerdings sollte dann bei der Führungsberechtigung dieser Symbolik auch Rechnung getragen werden, dass das Wappen nur solange geführt werden darf, wie dazu auch der ursprüngliche Familiennamen existiert. Bei dessen Wegfall sollte auch das Wappen untergehen.
- Der Familienname sollte jedoch keinesfalls nur durch einen Buchstaben repräsentiert im Wappen stehen. Dies würde das Wesen eines Wappens grundlegend verkennen. Buchstabenabstrahierende Schildteilungen dagegen sind allerdings denkbar.
Abzulehnen sind in aller Regel Buchstaben aus fremden Schriften, um den Familiennamen auszudrücken, wie z. B. aus dem griechischen oder kyrillischen Alphabet oder gar Runen.
- Es dürfen vordringlich charakterisierend keine Elemente in einem neuen Wappen erscheinen, die falsche Rückschlüsse aufgrund bereits bestehender Besetzungen zuließen und die dem Wappenstifter einen Rang zuweisen wurden, den er nie in seinem Leben angestrebt hätte. Beispiele dafür sind Kreuze oder Anordnungen dieser Art, typische Symbole aus der Kommunal- oder Staatsheraldik etc.
- Schmuckelemente wie Damaszierungen, Helmdecken, Zierrat an den Helmen u. ä. können keinen Symbolcharakter im Wappen haben.
- Naturalistische Gestaltung in Darstellung, Proportionen oder Farben ist nicht erforderlich und oft unangebracht. Anders wären typisch „heraldisierte“ Figuren wie Löwe, Rose oder Lilie gar nicht entstanden. Verzerrungen sind zulässig, möglicherweise im Einzelfall notwendig.
Abzulehnen sind Gegenstände aus dem modernen Leben wie Telefone, Eisen- und Straßenbahnen, Bildschirme, Computer und dgl., weil sie keine entsprechende Form zu Helm und Schild bilden. Sollen Elemente aus diesen Bereichen im Wappen ausgedruckt werden, müssen sie stilisiert erfolgen – traditionelle Symbole für Kommunikation z. B. gibt es.
- In jedem Fall sind Elemente mit ideologischem Charakter zu vermeiden, besonders Embleme mit Negativimage (z. B. Hakenkreuz).
- Das Wappen ist nach Prinzipien der Klarheit und Einfachheit anzulegen, d. h.
- Komplizierte Schildteilungen sind zu vermeiden. Schon eine Vierteilung ist in vielen Fällen überflüssig.
- Die Anhäufung vieler unterschiedlicher Symbole im Wappen verwirrt. Oft gibt es ganz einfache Methoden, in einer Figur mehrere Symboldeutungen zu vereinen.
- Die Blasonierung ist ein wesentliches Merkmal des Wappenwesens, deshalb muss jedes neue Wappen auch beschrieben werden können. Abenteuerliche Figurenzüge mögen manchmal ganz hübsch aussehen, sind jedoch in der heraldischen Fachsprache fast nicht mehr darstellbar. Es sind also Symbole oder Teilungen zu verwenden, die beschreibbar sind (das Gezeichnete soll auch verbal leicht wiedergegeben werden können).
- Die Verwendung von Berufssymbolen für den Wappenstifter sollte nur bedachtsam erfolgen. Gerade in der heutigen Zeit ist ein gerade ausgeübter Beruf morgen nicht mehr aktuell, manche Menschen wechseln sogar in ihrem Leben mehrmals ihre berufliche Tätigkeit. Die Einsetzung eines Berufssymbols in ein Wappen schildert dann nur noch eine Momentaufnahme, ohne für den Wappenstifter oder gar die Familie typisch zu werden.Berufliche Bezüge sollten deshalb nur dann zur Verwendung gelangen, wenn
- es sich beim Wappenstifter um einen Gewerbetreibenden handelt, bei dem das Wappen auch beruflich zum Einsatz kommt,
- der Wappenstifter seinen früheren Beruf altersmäßig bedingt nicht mehr ausübt;
- der Wappenstifter einen Beruf hat, den er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr aufgeben muss, z. B. Handwerksunternehmer, nicht unbedingt aber ein Handelsvertreter. Allerdings kann das (fortgeschrittene) Alter des Wappenstifters eine Rolle spielen, die eine Aufgabe des Berufes unwahrscheinlich werden lässt.
- Anders wiederum sieht es bei Berufen für die Vorfahren aus. Fast jeder kann Bauern unter seinen Vorvätern feststellen. Es ist daher nicht sonderlich originell, in einem neuen Wappen darauf Bezug zu nehmen. Die Einbringung von Berufen der Vorfahren sollte nur erfolgen, wenn
- ein sehr typischer Beruf eines bedeutenden Vorfahren geschildert werden soll, z. B. der Urgroßvater war ein berühmter Urwaldarzt,
- es sich um eine lange Reihe von Mitgliedern der Familie handelt, die den Beruf von Vater auf den Sohn weitervererbt haben oder es sich um einen Traditionsberuf im Familienverbund handelt, dem womöglich der Wappenstifter heute noch nachgeht, z. B. in der Familie besteht seit vier Generationen das Orgelbauerhandwerk.
- Die Einbringung von Hobbys in ein neues Wappen ist fragwürdig, da in aller Regel damit nichts Familientypisches verbunden werden kann.
- Helmkronen haben in modernen Wappen nichts mehr zu suchen. Dagegen kann der Bügelhelm auch heute in sogenannten „bürgerlichen Wappen“ Verwendung finden, da der ständische Unterschied zwischen Bürgern und Adeligen nicht mehr existiert. Generell heißt das: Feudale Strömungen sind in neuen Wappen nicht mehr angesagt.
Auszug aus: Bericht über die Sitzung des „Symbolausschusses“ am 17. Juli 1992, in: Der Wappen-Löwe. Jahrbuch 1991/92 und 8. Lieferung zur Wappenrolle, München 1992, S. 300-303 |