hm...bitte nicht falsch verstehen...
hier liegen weder Betrug noch versuchter Betrug vor, weil es nichts mit Betrug zu tun hat, wenn ich etwas verkaufe, was es anderswo umsonst gibt (das nennt man Dummheit) - hier geht es möglicherweise um Urheberrechtsverletzung und somit auch Schadenersatzansprüche....
lieben Gruß.. Irmgard
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das ist keine Auskunft nach RBerG - kann man glauben - muß man aber nicht
Claus wird uns sicher später mehr erzählen

Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!