Uneheliche Kinder.....

Alle Fragen zur Ahnenforschung, die nicht in die anderen Rubriken gehören.
Antworten
Brigitte Arwers

Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Brigitte Arwers »

Hat man eine Chance, die Väter von nicht ehelichen Kindern zu finden?
Gab es im 18. Jahrhundert so etwas wie "Unterhaltszahlungen" und entsprechende Urteile darüber??

Danke und Gruß
Brigitte Arwers
Annett Grunert

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Annett Grunert »

Hallo Brigitte, zu Deiner Frage kann ich nur insofern antworten, als dass ich bei meiner Ahnenforschung Glück hatte und die Väter der unehelichen Kinder mit in den Kirchenbüchern vermerkt waren. Zufall oder "Pflicht", ich weiß es leider nicht. Aber, vielleicht ist in den Gerichtsbüchern etwas zu finden. Ein Versuch wäre es wert. Oder, was meinen die Profis?

Viele Grüße

Annett
kolpak

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von kolpak »

Es kommt hier mal wieder auf den Staat an (Land). Die preussen haben durchaus schon Vormundschaftsgerichte. Es wurden Teilweise aber auch "extra" Kirchenbücher geführt, in denen der Vater eines unehelichen Kindes vermerkt ist.
Brigitte Arwers

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Brigitte Arwers »

Hallo Annett und kolpak,

vielen Dank für Eure Antworten.
Vielleicht werde ich mein Augenmerk jetzt mal auf die Vormundschaftsgerichte richten, denn das Kirchenbuch hat keine Notiz enthalten.

Liebe Grüße
und vielleicht mal wieder im Chat....Mittwochabend???

Lieben Gruß
Brigitte
Krüll

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Krüll »

In der Kurpfalz, Oberpfalz und in den Herzogtümern Jülich und Berg hatte Kurfürst Carl Theodor angeordnet, daß die Hebammen "unter den Schmerzen der Geburt" den Namen des Vaters erfragen mußten. Als dann die Franzosen kamen, änderte sich das, denn Napoleon verbot Nachforschungen nach den unehelichen Vätern, um seinen Soldaten die Alimente zu ersparen.
Brigitte Arwers

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Brigitte Arwers »

Hallo Wilfried,

Danke für den Hinweis.

Schade, meine Suche erstreckt sich auf das Jahr 1861 in Lübben/ Brandenburg.
Wurden die Angaben vor der Zeit Napoleons in den Kirchenbüchern oder gesondert festgehalten?

Danke für eine Antwort.

Brigitte Arwers
Marianne

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Marianne »

Im Schwarzwald war es bei einigermaßen begüterten Vätern üblich, den Unterhalt für Mutter u. Kind(er) in Form einer Wohnung, bzw. Hauses abzuleisten. Vielleicht hilft Dir das Grundbuchamt weiter u. darin steht ein "edler Spender" für die Kaufsumme?
Brigitte Arwers

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Brigitte Arwers »

Hallo Marianne,

Danke, ein prima Hinweis!!
Außerdem, verwunderlich, daß mein Ur-Ur-Großvater, als Waise, denn seine Mutter starb auch sehr früh, eine Meisterschule besuchen konnte.
Auch bei der Handwerkskammer und Meisterschule werde ich forschen....bin nur noch auf der Suche wo.....
er hat in Lübben im Spreewald gelebt.

Lieben Gruß
Brigitte Arwers
Irmgard
Stütze des Forums
Beiträge: 7019
Registriert: 25.12.2002 15:29

Re: Uneheliche Kinder.....

Beitrag von Irmgard »

Hallo Brigitte,

nur ein paar Gedanken zu Ihrem Problem...

Im Telefonbuch fand ich keinen Eintrag Handwerkskammer, deshalb riet ich, bei der Stadtverwaltung anzufragen.

Eine weitere Überlegung: besuchte man zu dieser Zeit schon eine Meisterschule? War es nicht viel eher üblich, dass der Geselle bei seinem Meister lernte und dort auch sein Meisterstück fertigte? In jedem Fall aber, müsste er dort im Zunftbuch stehen (Handwerksrolle). Zumindest liessen sich dort die infrage kommenden Kürschner nachlesen..
neue Namen = neue Wege... vieleicht war der Kürschnermeister ein Verwandter, der ihm Obdach und Ausbildung verschaffte?

schönen Sonntag und viel Erfolg!
Irmgard
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.

Fam.-Nam.-Bildung und Wort-/Begriff-Erklärung sind zweierlei! Wort- bzw. Begriff-Erklärungen führen zur Personifizierung eines Fam.-Namens und sind unbewiesene Spekulationen! Tatsächlich sind Fam.-Namen Adressen (wie ihre adligen Vorbilder) nach regionalen Regeln gebildetet aus Orts-/Örtlichkeitsnamen =Herkunftsnamen, die sich manchmal fälschlich als Worte lesen!
Antworten