Heraldik – Teil VII

Von Claus J. Billet

Wappen der Stände:

Adel
Bürgerliche
Handwerker
Bauern

ADEL:

Die Wappen des hohen und niederen Adels sind die ersten heraldischen Zeugnisse.
In den Grundzügen lässt sich auf den ersten Blick kein Unterschied zu anderen Ständen erkennen. Erst ab dem 16. Jahrh. wurde es üblich dem Adel als äusseres Merkmal den Spangenhelm – oder Bügelhelm zuzuordnen. Auch entwickelte sich für den Adel mit der Zeit die entsprechenden Rangkronen als äusseres Merkmal. Wappenmäntel, Schildhalter waren Beiwerke die dem Adel vorenthalten blieben.
Die Aufhebung der Standesvorrechte, nach Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, nach der die Gleichstellung erfolgte, gestattete dem Adel aber weiterhin die typische Nutzung der heraldischen Zeichen wie Bügelhelm, Rangkronen und sonstige Prachtstücke.

BÜRGERLICHE:
Diese Wappen lassen sich schon seit Anfang des 13. Jahrh. auffinden.
Mit zunehmendem Wohlstand der Bürgerschaft legten sich viele Wappen zu.
Hier wurden in den Schilderzeichnungen Sinnbilder der Berufe verwendet.
Zum Beispiel: Apotheker zeigten „Stößel“, Arzte den „Äskulapstab“, Händler die „Waage“.

HANDWERKER:Die immer mehr an Wichtigkeit zunehmenden Zünfte, die ihren Einfluss in den Gemeinden und Städten festigten, brachten Zunftwappen und Handwerkerwappen hervor.
In den Schildzeichnungen wurden die Symbole des betreffenden Handwerks hervorgehoben.
Als Beispiel sei hier das Wappen der Schilderer gezeigt. Es zeigt drei Schilde für die Berufe des Anstreichers oder Tünchers, des Schildermalers und den des Schriftenmalers.
Diese ursprünglich einzelnen Berufssparten wurden zusammengefasst in der Zunft der Maler.
Dies Wappen wird heute von der Maler-Zunft geführt, auch Innung genannt.
Wobei teilweise die weniger schöne Abwandlung mit nur drei kleinen Schildern den Innungsmitgliedern als „moderne“ Fassung empfohlen wird. Aber dies ist Auffassungssache der jeweiligen Innung. Die Versuche der Innungen alte Traditionen zu „modernisieren“ wird hoffentlich misslingen.

BAUERN:

Speziell in überwiegend landwirtschaftlichen Gebieten wie Niedersachsen, Friesland, Bayern, Tirol und in der Schweiz konnte man schon zu Beginn des 14. Jahrh. Wappen von Bauern finden. Überwiegend wurden hier in der Schildzeichnung „Hausmarken“ gezeigt.
Im Laufe der Entwicklung und der fortschreitenden persönlichen Freiheit des Bauernstandes wurden auch hier die Wappenbilder immer mehr mit den Sinnbildern der Tätigkeit versehen.
Ährenbündel, Pflugscharen, Fässer oder Weintrauben, Sensen und ähnliche bäuerliche Handwerkszeuge.
Besonders die im Sprachraum von Bayern und Tirol gezeigten Wappen sind durch schmückendes Beiwerk auffällig.